Neuanlegung Beachvolleyballfeld
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Umwandlung eines bestehenden Volleyballfeldes in ein Beachvolleyballfeld, um die Vielfalt der Sportflächen im Stadtteil zu erhöhen. Dies ist notwendig, da ein öffentliches Beachvolleyballfeld durch Wohnbebauung weggefallen ist.
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Bonifatiuspark — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.06.2026.
- Maßnahmen aus dem Entsiegelungskonzept vorstellen19.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Entsiegelungskonzept13.04.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Fitnessecke im Bonifatiuspark23.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Bonifatiuspark per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, eines der bestehenden Volleyballfelder im Stadtteil in ein neues Beachvolleyballfeld umzuwandeln.
Begründung
Da der Wegfall des öffentlichen Beachvolleyballfeldes am Rande des Bonifatiuspark durch Wohnbebauung eingetroffen ist, schlägt sich das negativ auf die Vielfalt freier Sportflächen im Stadtteil nieder. Zwar gibt es zwei Volleyballfelder, jedoch keins mit Sand. Um ein weiteres attraktives öffentliches Sportangebot zu gewährleisten, bedarf es eines Beachvolleyballfeldes. Ein möglicher Standort könnte eines der beiden Volleyballfelder nahe des Studierenden Wohnheims und hinter dem Familienzentrum "Billabong" sein.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. April 2021Sie sind hierOFOF 17/12Neuanlegung BeachvolleyballfeldOrtsbeiratsantrag · SPD
- 11. Juni 2021OMOM 324Neuanlegung BeachvolleyballfeldDirektanregung
- 3. September 2021Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1616Neuanlegung BeachvolleyballfeldStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme