Wegrand und Weg am Jägersteg instand setzen
Zusammenfassung
Der Magistrat kann bis zum vorgegebenen Termin keine endgültige Stellungnahme abgeben, da die Beschreibung der Örtlichkeit ungenau ist. Eine Klärung der Zuständigkeiten wird angestrebt, und der Magistrat wird nach Abschluss der Abstimmung berichten.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme:
Der Magistrat bedauert bis zum vorgegebenen Termin keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Die ungenaue Beschreibung der Örtlichkeit mittels eines Landschaftsfotos hat eine effektive Zuordnung und Klärung der Zuständigkeiten erschwert. Sobald die ämterübergreifende Abstimmung abgeschlossen ist, wird der Magistrat unaufgefordert berichten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. März 2022OFOF 82/14Wegrand und Weg am Jägersteg instand setzenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 25. April 2022OMOM 1954Wegrand und Weg am Jägersteg instand setzenDirektanregung
- 18. Juli 2022Sie sind hierSTST 1609Wegrand und Weg am Jägersteg instand setzenStellungnahme
- 20. Februar 2023Antwort des Magistrats · nach 47 WochenSTST 488Wegrand und Weg am Jägersteg instand setzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab