Wegrand und Weg am Jägersteg instand setzen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, den Weg am Jägersteg instand zu setzen, um die Abflussfähigkeit von Niederschlagswasser zu gewährleisten und die Nutzung des Weges nach Regenfällen zu ermöglichen. Dies soll durch die Wiederherstellung des Wegverlaufes und den Schutz des Grünstreifens erreicht werden.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, den östlich an den Jägersteg anschließenden Weg so herzurichten, dass Niederschlagswasser in Richtung Eschbach abfließen kann, sodass - keine großen Pfützen mehr entstehen und der Weg nach Regenfällen benutzt werden kann, - der eigentliche Wegverlauf wieder sichtbar wird und - der zwischen Weg und Feldrand gelegene Grünstreifen wieder hergestellt und ein Ausweichen von Radfahrern und Fußgängern auf selbigen unterbunden wird (z. B. durch Aufstellen einiger größerer Feldsteine).
Begründung
Nach Regen- und Schneefällen entsteht in dem beschriebenen Bereich eine für Fußgänger und Radfahrer nicht zu durchdringende Matsch- und Seenlandschaft. Fußgänger und Radfahrer weichen daher immer mehr auf den Grünstreifen aus, sodass dieser stark in Mitleidenschaft gezogen wurde (siehe Foto).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. März 2022OFOF 82/14Wegrand und Weg am Jägersteg instand setzenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 25. April 2022Sie sind hierOMOM 1954Wegrand und Weg am Jägersteg instand setzenDirektanregung
- 18. Juli 2022STST 1609Wegrand und Weg am Jägersteg instand setzenStellungnahme
- 20. Februar 2023Antwort des Magistrats · nach 47 WochenSTST 488Wegrand und Weg am Jägersteg instand setzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats