Lärmschutzwandsanierung in Unterliederbach (A 66)
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Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1606
Betreff: Lärmschutzwandsanierung in Unterliederbach (A 66) Der Magistrat hat mit Hessen Mobil Kontakt aufgenommen und folgende Antwort erhalten: Die genannte Maßnahme ist eine reine Erhaltungsmaßnahme. An der Lärmschutzanlage werden keine baulichen Veränderungen vorgenommen. Hessen Mobil hat aber zugesagt, dass die Lärmsituation in den kommenden Monaten geprüft und dem Magistrat das Ergebnis dargelegt wird. Wenn sich hieraus ein Handlungsbedarf ergibt, erfolgen weitere Schritte über ein förmliches Planfeststellungsverfahren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. April 2019OFOF 1000/6Lärmschutzwandsanierung in Unterliederbach (A 66)Ortsbeiratsantrag · SPD
- 7. Mai 2019OMOM 4537Lärmschutzwandsanierung in Unterliederbach (A 66)Direktanregung
- 23. August 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1606Lärmschutzwandsanierung in Unterliederbach (A 66)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab