Verbreiterung des Bürgersteiges vor dem Anwesen Marktstraße 44 (Straßenenge am Alten Rathaus in Bergen-Enkheim)
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2008, ST 1605
Betreff:
Verbreiterung des Bürgersteiges vor dem Anwesen Marktstraße 44 (Straßenenge am Alten Rathaus in Bergen-Enkheim)
Der Magistrat prüft die Möglichkeit zur Führung des Fußgängerverkehrs in diesem Bereich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Dezember 2007OFOF 277/16Verbreiterung des Bürgersteiges vor dem Anwesen Marktstraße 44 (Straßenenge am Alten Rathaus in Bergen-Enkheim)Ortsbeiratsantrag · FDP
- 12. Februar 2008OMOM 1986Verbreiterung des Bürgersteiges vor dem Anwesen Marktstraße 44 (Straßenenge am Alten Rathaus in Bergen-Enkheim)Direktanregung
- 13. Mai 2008STST 719Verbreiterung des Bürgersteiges vor dem Anwesen Marktstraße 44 (Straßenenge am Alten Rathaus in Bergen-Enkheim)Stellungnahme
- 18. November 2008Sie sind hierSTST 1605Verbreiterung des Bürgersteiges vor dem Anwesen Marktstraße 44 (Straßenenge am Alten Rathaus in Bergen-Enkheim)Stellungnahme
- 6. April 2009Antwort des Magistrats · nach 68 WochenSTST 495Verbreiterung des Bürgersteiges vor dem Anwesen Marktstraße 44 (Straßenenge am Alten Rathaus in Bergen-Enkheim)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab