Mobile Lichtzeichenanlage
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Anregung zur Installation von mobilen Lichtzeichenanlagen. Es wird darauf hingewiesen, dass solche Anlagen nur vor Schulen, Kindergärten oder Spielplätzen eingesetzt werden, was hier nicht der Fall ist. Daher wird der Anregung nicht entsprochen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Dialogdisplays werden nur vor Schulen, Kindergärten oder Spielplätzen eingesetzt. Dies ist hier nicht gegeben. Der Anregung wird deshalb nicht entsprochen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. August 2021OFOF 51/16Mobile LichtzeichenanlageOrtsbeiratsantrag · CDU
- 14. September 2021OMOM 749Mobile LichtzeichenanlageDirektanregung
- 21. Januar 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 159Mobile LichtzeichenanlageStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab