Erinnerung: Ausbau des Park-and-ride-Parkplatzes an der U-Bahn-Station 'Kalbach'
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Notwendigkeit des Ausbaus des Park-and-ride-Parkplatzes an der U-Bahn-Station Kalbach festgestellt, sieht jedoch die Notwendigkeit umfangreicher Abstimmungen und Gutachten, bevor eine endgültige Stellungnahme abgegeben werden kann. Ziel ist es, die Fläche optimal zu nutzen und gleichzeitig die bestehenden Bäume zu schützen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat bedauert, innerhalb der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können, da noch umfangreiche ämterübergreifende Abstimmungen erforderlich sind. Auf der benötigten Fläche steht eine Vielzahl großer Bäume, die erhalten bleiben sollen. Aufgrund der notwendigen Wurzelschutzräume und entsprechend der Baumschutzsatzung muss daher zunächst die Eignung der Fläche sowie eine mögliche Parkplatzgliederung begutachtet werden. Der Termin vor Ort hat bereits stattgefunden, das Gutachten steht jedoch noch aus. Geklärt wird derzeit außerdem die Nutzung der Stellflächen für Glascontainer sowie Ordnungsmaßnahmen gegen das Abstellen von Anhängern und abgemeldeter Fahrzeuge. Darüber hinaus wird geprüft, wie die Platzressourcen besser genutzt werden können. Der Magistrat erarbeitet derzeit ein städtisches Toilettenkonzept. In diesem Zusammenhang werden auch die Möglichkeiten am Park-and-ride-Parkplatz an der U-Bahnstation Kalbach bewertet. Der Magistrat bedauert, noch keine abschließende Aussage treffen zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 3. September 2021 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf V 153 — Anfrage vom 10. September 2021.