Frankfurter Westen: Helsinki meldet für 2019 null tote Radfahrer und Fußgänger im Verkehr - ein Modell für Frankfurt?
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats thematisiert die Verkehrssicherheit in Frankfurt am Main im Vergleich zu Helsinki, wo 2019 keine tödlichen Unfälle von Radfahrern und Fußgängern verzeichnet wurden. Der Magistrat hebt die Notwendigkeit von Investitionen in Personal und technische Infrastruktur hervor, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und schlägt vor, die bestehenden Maßnahmen zur Überwachung und Kontrolle des Verkehrs zu verstärken.
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Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Jeder tödliche Unfall im Verkehr ist ein Unfall zu viel. Die Stadt Frankfurt am Main hat mit der Unfallkommission (UKO) eine Einrichtung, die die Erfahrungen aus der Unfallanalyse in neue Planungen einbringt und so schon präventiv aktiv Unfallvermeidung betreibt. Helsinki und die Stadt Frankfurt am Main sind beides Großstädte, die nicht ohne weiteres in Politik, Verkehrsinfrastruktur und Verkehrsaufkommen vergleichbar sind. In Helsinki werden im verstärkten Maße Kontrollen / Überwachungen im Straßenverkehr vorgenommen. Sowohl die Überwachung des ruhenden, als auch des fließenden Verkehrs, ist ein unabdingbarer Bestandteil erfolgreicher Verkehrssicherheitsarbeit, die schwere Verkehrsunfälle verhindern soll. Kernaufgabe der Städtischen Verkehrspolizei ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Daher liegt der Fokus auf der konsequenten Ahndung ordnungswidrig parkender Fahrzeuge, insbesondere auf Geh- und Radwegen. Die Städtische Verkehrspolizei trägt durch die Beseitigung von Fahrzeugen zu einer ungehinderten Nutzung und somit zur Steigerung der Sicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmenden bei. Zudem führt die Städtische Verkehrspolizei Geschwindigkeitskontrollen auf Schulwegen, in Wohngebieten und Tempo-30-Zonen durch. Die Landespolizei konzentriert sich bei ihren Geschwindigkeitsüberwachungen vorwiegend auf Unfallschwerpunkte und Grundnetzstraßen. Des Weiteren verfügt die Städtische Verkehrspolizei im Frankfurter Westen über neun Standorte für den Enforcement-Trailer, die eine Geschwindigkeitsüberwachung über einen längeren Zeitraum, auch außerhalb der Dienstzeiten ermöglicht. Dies führt insgesamt zu einer höchstmöglichen Überwachungsintensität im gesamten Stadtgebiet und trägt zur Regeleinhaltung bei. Im Jahr 2019 führte die Städtische Verkehrspolizei im Ortsbeirat 6 insgesamt 743 mobile Geschwindigkeitsmessungen durch. Sofern Helsinki als Maßstab für erfolgreiche Verkehrssicherheit herangezogen wird, so muss darauf hingewiesen werden, dass sich die repressiven Möglichkeiten unterscheiden:
- Während es in Deutschland keine Halterhaftung im fließenden Verkehr gibt, ist die finnische Halterhaftung (omistajan vastuu) so ausgelegt, dass der Halter entweder den Fahrer benennen oder zumindest glaubhaft machen muss, dass er nicht der Fahrer war. Die Ahndung von Verkehrsverstößen im fließenden Verkehr ist in Deutschland somit mit einem ungleich höheren personellen Aufwand verbunden als in Finnland.
- In Finnland sind die Sanktionshöhen deutlich höher: während in Deutschland eine Geschwindigkeitsüberschreitung bis 10 km/h mit 30 € geahndet wird, sind es in Finnland 100 €. Die Regeleinhaltung wird maßgeblich bestimmt von der Sanktionswahrscheinlichkeit und der Sanktionshöhe, weshalb die vorgenannten Ausführungen nahelegen, dass die Verkehrsregeln in Finnland häufiger eingehalten werden als in Deutschland, was zu mehr Verkehrssicherheit führt. Für Frankfurt am Main wäre zudem eine Investition in Personal und technische Infrastruktur notwendig, wie zum Beispiel Kameras zur Videoüberwachung. Diese Kameras müssten auch an Fußgängerüberwegen installiert werden, um das Verkehrsgeschehen an Überwegen zu überwachen und Gefährdungen zu ahnden. Die Datenschutz-Richtlinien zur Videoüberwachung müssten dafür für Frankfurt am Main neu definiert werden. In Helsinki wurde massiv in verbesserte Radwegeinfrastruktur investiert. Bereits seit Jahren wird in Frankfurt am Main der Fußgänger- und Radverkehr in den Fokus gestellt und gestärkt. Hierfür wurde speziell das Radfahrbüro eingerichtet, das Planungen und Sicherheitsaspekte explizit für Radfahrende bearbeitet, aber auch den Fußgängerverkehr berücksichtigt. Frankfurt am Main ist auch mit der Umsetzung des "Radentscheids" auf gutem Wege das eigene Radwegenetz zu verbessern. Die verkehrsregelnden Maßnahmen von Helsinki sind teilweise, aufgrund unterschiedlicher gesetzlicher Voraussetzungen, zurzeit in Frankfurt nicht umsetzbar. In Helsinki gilt Tempo 30 in der gesamten Innenstadt. Die Straßenverkehrs-Ordnung hat die Voraussetzungen für innerörtliche Geschwindigkeitsbegrenzungen geregelt. Diese sind in den westlichen Stadtteilen Frankfurt am Main weitestgehend ausgeschöpft. Tempo 30 in Wohngebieten und den genehmigungsfähigen Abschnitten der Geschäftsbereiche sind bereits eingeführt, auch sind auf vielen Hauptverkehrsstraßen Tempo 30-Bereiche vor Schulen, Krankenhäusern, Kindertagesstätten und weiteren schützenswerten Einrichtungen eingerichtet. Die Einsetzung der zitierten technischen Sicherheitsunterstützungen für Fahrzeuge, wie "Abbiegeassistenten für LKWs" sind nur durch Bundesgesetze regelbar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. März 2020OFOF 1275/6Frankfurter Westen: Helsinki meldet für 2019 null tote Radfahrer und Fußgänger im Verkehr - ein Modell für Frankfurt?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. Mai 2020OMOM 5963Frankfurter Westen: Helsinki meldet für 2019 null tote Radfahrer und Fußgänger im Verkehr - ein Modell für Frankfurt?Direktanregung
- 11. September 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 1594Frankfurter Westen: Helsinki meldet für 2019 null tote Radfahrer und Fußgänger im Verkehr - ein Modell für Frankfurt?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab