Welche Alternativstandorte sind für einen Vollversorger in Nieder-Eschbach in der Prüfung?
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Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2008, ST 1584
Betreff:
Welche Alternativstandorte sind für einen Vollversorger in Nieder-Eschbach in der Prüfung?
Der Magistrat hält den Standort der Gärtnerei Lesser nach wie vor für einen Vollversorger für nicht geeignet. Der Standort widerspricht dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt, ist planungsrechtlich unzulässig und richtet sich nur an den mobilen Teil der Bevölkerung.
Der Magistrat prüft derzeit acht Alternativstandorte, die für einen Vollversorger in Nieder-Eschbach und Bonames in Frage kommen. Es handelt sich dabei um Standorte innerhalb der Ortslagen Bonames, Nieder Eschbach und dem Ben-Gurion-Ring.
Die Geeignetheit der Standorte wird anhand verschiedener Kriterien (wie Lagegunst, Planungsrecht, Flächengröße, Eigentümer) betrachtet und zusammenfassend beurteilt.
Der Magistrat hat bereits erste Gespräche mit Eigentümern geführt. Da noch weitere Gespräche geführt werden müssen, können die Standorte noch nicht im Einzelnen angegeben werden. Das Prüfungsergebnis wird sobald vorliegend mitgeteilt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Juni 2008BB 406Abschlussbericht Ortsteilkonferenzen EinzelhandelMagistratsbericht
- 15. August 2008VV 726Welche Alternativstandorte sind für einen Vollversorger in Nieder-Eschbach in der Prüfung?Anfrage
- 15. August 2008OFOF 210/15Welche Alternativstandorte sind für einen Vollversorger in Nieder-Eschbach in der Prüfung?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 10. November 2008Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1584Welche Alternativstandorte sind für einen Vollversorger in Nieder-Eschbach in der Prüfung?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab