Fußgängerüberwege kreativ vor Falschparkern schützen
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2013, ST 1578
Betreff: Fußgängerüberwege kreativ vor Falschparkern schützen Der Magistrat begrüßt es, wenn Ortsbeiräte bzw. Bürger oder Anlieger sich kreativ bei der Gestaltung von Freiflächen einbringen. Seitens des Magistrats können jedoch nur standardisierte Lösungen angeboten bzw. realisiert werden. Sollte der Ortsbeirat den angesprochenen Bereich durch entsprechende Kunstobjekte auflockern wollen, ist der Magistrat bereit, nach vorhergehender Absprache mit dem zuständigen Straßenbaulastträger, diesem Wunsch zu entsprechen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Kunstobjekte entweder unentgeltlich oder über das Ortsbeirats-Budget finanziert zur Verfügung gestellt werden. Weiterhin ist von Seiten des Ortsbeirates dafür Sorge zu tragen, dass die Unterhaltung der Kunstobjekte gesichert ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2012OFOF 216/4Fußgängerüberwege kreativ vor Falschparkern schützenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 22. Januar 2013OMOM 1863Fußgängerüberwege kreativ vor Falschparkern schützenDirektanregung
- 3. Juni 2013STST 753Fußgängerüberwege kreativ vor Falschparkern schützenStellungnahme
- 18. November 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 53 WochenSTST 1578Fußgängerüberwege kreativ vor Falschparkern schützenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab