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Zeilsheim: Hundekotbeutelspender

Vorlagentyp: STMagistrat
12 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat hat beschlossen, keinen Hundekotbeutelspender auf der Spiel- und Bolzplatzfläche aufzustellen, da dort ein Hundeverbot besteht. Stattdessen wird vorgeschlagen, einen Spender im Umfeld des Friedhofs Zeilsheim aufzustellen, falls dafür Zustimmung vorhanden ist.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat stellt Hundekottütenspender in stark frequentierten Grün- und Parkanlagen auf, wenn Beschwerden eingehen und eine Prüfung den Sachverhalt bestätigt.

Die Prüfung des Sachverhaltes hat ergeben, dass es sich bei der benannten Fläche um eine Spiel- und Bolzplatzfläche handelt. Für diese gilt gemäß der Grünanlagen-satzung ein Hundeverbot. Das Aufstellen eines Spenders wird dort nicht befürwortet. Alternativ könnte ein Spender im Umfeld des Friedhofs Zeilsheim aufgestellt werden. Bei Zustimmung des Alternativstandortes bittet das Fachamt um Benennung eines oder einer Pat:in.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. August 2026OFOF 119/6Zeilsheim: HundekotbeutelspenderOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 11. August 2026OMOM 346Zeilsheim: HundekotbeutelspenderDirektanregung
  3. 30. Oktober 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 Wochen
    STST 1573Zeilsheim: Hundekotbeutelspender
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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