Endlich eine gymnasiale Oberstufe im Gallus- ist das alte Ordnungsamt eine geeignete Liegenschaft
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Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2012, ST 1572
Betreff: Endlich eine gymnasiale Oberstufe im Gallus- ist das alte Ordnungsamt eine geeignete Liegenschaft Der Standort der neuen Schule wird über Jahre Bestand haben, dementsprechend sind die notwendigen Prüfungen und Abstimmungen sorgfältig durchzuführen. Die dazu gebildete Planungsgruppe, bestehend aus Vertretern des Staatlichen Schulamtes, Schulleitungen verschiedener Schulen und Vertretern aus dem Stadtschulamt, ist beauftragt einen Vorschlag für einen geeigneten Standort zu erarbeiten. Es wird angestrebt im Spätsommer erste Ergebnisse vorzulegen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Juni 2012OFOF 195/1Endlich eine gymnasiale Oberstufe im Gallus - ist das alte Ordnungsamt eine geeignete LiegenschaftOrtsbeiratsantrag · SPD
- 12. Juni 2012OMOM 1295Endlich eine gymnasiale Oberstufe im Gallus - ist das alte Ordnungsamt eine geeignete LiegenschaftDirektanregung
- 28. September 2012Sie sind hierSTST 1572Endlich eine gymnasiale Oberstufe im Gallus- ist das alte Ordnungsamt eine geeignete LiegenschaftStellungnahme
- 27. November 2012OFOF 249/1Wann kommt eine gymnasiale Oberstufe im Gallus? Wo bleiben die für den Spätsommer angekündigten Ergebnisse?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 27. November 2012OMOM 1747Wann kommt eine gymnasiale Oberstufe im Gallus? Wo bleiben die für den Spätsommer angekündigten Ergebnisse?Direktanregung
- 8. März 2013Antwort des Magistrats · nach 39 WochenSTST 400Wann kommt eine gymnasiale Oberstufe im Gallus? Wo bleiben die für den Spätsommer angekündigten Ergebnisse?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab