Wann kommt eine gymnasiale Oberstufe im Gallus? Wo bleiben die für den Spätsommer angekündigten Ergebnisse?
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Anregung an den Magistrat vom 27.11.2012, OM 1747 entstanden aus Vorlage: OF 249/1 vom 27.11.2012
Betreff: Wann kommt eine gymnasiale Oberstufe im Gallus? Wo bleiben die für den Spätsommer angekündigten Ergebnisse? Vorgang: OM 1295/12 OBR 1; ST 1572/12 Der Magistrat wird aufgefordert, endlich ein Prüfungsergebnis oder einen Bericht über den Sachstand zum Standort der Schule vorzulegen.
Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2012, ST 1572, hat der Magistrat die Erarbeitung/Prüfung eines Standorts durch eine Planungsgruppe angekündigt, die anstrebt, bis zum Spätsommer Ergebnisse vorzulegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Juni 2012OFOF 195/1Endlich eine gymnasiale Oberstufe im Gallus - ist das alte Ordnungsamt eine geeignete LiegenschaftOrtsbeiratsantrag · SPD
- 12. Juni 2012OMOM 1295Endlich eine gymnasiale Oberstufe im Gallus - ist das alte Ordnungsamt eine geeignete LiegenschaftDirektanregung
- 28. September 2012STST 1572Endlich eine gymnasiale Oberstufe im Gallus- ist das alte Ordnungsamt eine geeignete LiegenschaftStellungnahme
- 27. November 2012Sie sind hierOMOM 1747Wann kommt eine gymnasiale Oberstufe im Gallus? Wo bleiben die für den Spätsommer angekündigten Ergebnisse?Direktanregung
- 27. November 2012OFOF 249/1Wann kommt eine gymnasiale Oberstufe im Gallus? Wo bleiben die für den Spätsommer angekündigten Ergebnisse?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 8. März 2013Antwort des Magistrats · nach 39 WochenSTST 400Wann kommt eine gymnasiale Oberstufe im Gallus? Wo bleiben die für den Spätsommer angekündigten Ergebnisse?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats