Einzelhandels- und Zentrenkonzept
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.11.2008, ST 1572
Betreff:
Einzelhandels- und Zentrenkonzept
Die Vorlage M 51 bezieht sich auf die drei Teile des Frankfurter Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (Ehkz) von 2003, 2004 und 2006 (Nachtragsuntersuchung) und damit vor allem auf den Status-quo der Frankfurter Einzelhandels- und Zentrenstruktur. Aus der Analyse der vorhandenen Einzelhandelsstruktur wurde mit Hilfe externer Gutachter und im Austausch mit dem Planungsverband Frankfurt/Rhein-Main ein normatives Konzept erarbeitet. Grundelemente sind u. a. die Zentrenstruktur mit den vorhandenen Einzelhandelszentren gemäß definierten Hierarchien und deren räum-liche Abgrenzungen.
Soweit real existierende Ladenstandorte nicht dargestellt werden, beruht dies im Wesentlichen auf der Definition der Zentren. Gemäß Zentrenhierarchie müssen für ein D-Zentrum als kleinstes Zentrum, mindestens 5 Betriebe mit mindestens 700 qm Verkaufsfläche für überwiegend Waren des täglichen Bedarfs vorhanden sein. Standorte, die dieser Anforderung nicht entsprechen, werden nicht gekennzeichnet. Dies bezieht sich auf die Standorte Bürostadt Niederrad, Goldsteinstraße zwischen Hahn- und Lyoner Straße sowie Areal Gerbermühlstraße/Seehofstraße in Sachsen-hausen. Diese Standorte sind im Regionalen Einzelhandelskonzept auch nicht ent-halten bzw. für den Standort Bürostadt Niederrad als dezentrale Agglomeration aus-gewiesen.
Eine Fortschreibung bzw. Modifikation des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes wird im Hinblick auf das Regionale Einzelhandelskonzept sowie in Abhängigkeit von der realen Veränderung des Einzelhandelsbesatzes und von der Entwicklung neuer Baugebiete bzw. Konversionsflächen erfolgen. Darauf weist bereits M 51 hin.
Die Entwicklung neuer Zentren, insbesondere in großen Baugebieten, wie die in OA 660 genannten Bereiche geplantes Areal rund um den Henninger Turm und geplantes Areal Gateway Gardens, wird nicht ausgeschlossen. Die entsprechende planungsrechtliche Vorbereitung wird in Bebauungsplanverfahren und damit auf der Grundlage von Stadtverordnetenbeschlüssen geleistet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Mai 2008OAOA 660Frankfurts Einzelhändler und ihre Kunden brauchen ein ordentliches Konzept Vortrag des Magistrats vom 14.03.2008, M 51Anregung
- 16. Mai 2008OFOF 550/5Frankfurts Einzelhändler und seine Kunden brauchen ein ordentliches KonzeptOrtsbeiratsantrag · SPD
- 3. November 2008Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1572Einzelhandels- und ZentrenkonzeptStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab