Zeilsheim: Ortstermin Pferdskopfweg, um Parksituation zu klären
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Parksituation im Pferdskopfweg in Zeilsheim. Aufgrund der geringen Gehwegbreite ist das Parken auf dem Gehweg nicht erlaubt, was die rechtlichen Rahmenbedingungen klarstellt und die Parksituation regelt.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Im Pferdskopfweg lässt sich das Parken auf dem Gehweg nicht erlauben, weil die Gehwegbreite (1,30 bis 1,80 Meter) zu gering ist. Legal kann deshalb jeweils nur an einer Fahrbahnrandseite geparkt werden. Eine beidseitige Beparkung ist wegen der geringen Straßenbreite (5,00 Meter) nicht möglich. Eine Parkbeschilderung ist nicht vorhanden. Die Parkordnung ergibt sich aus der Straßenverkehrs-Ordnung, weshalb nicht von Rechtunsicherheit gesprochen werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Mai 2021OFOF 38/6Zeilsheim: Ortstermin Pferdskopfweg, um Parksituation zu klärenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 1. Juni 2021OMOM 138Zeilsheim: Ortstermin Pferdskopfweg, um Parksituation zu klärenDirektanregung
- 3. September 2021Sie sind hierSTST 1566Zeilsheim: Ortstermin Pferdskopfweg, um Parksituation zu klärenStellungnahme
- 10. Oktober 2021OFOF 209/6Zeilsheim: Parken im PferdskopfwegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. Oktober 2021OMOM 886Zeilsheim: Parken im PferdskopfwegDirektanregung
- 14. Februar 2022Antwort des Magistrats · nach 39 WochenSTST 358Zeilsheim: Parken im PferdskopfwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab