Höchst/Unterliederbach: Sicherung der Bäume auf der Liederbacher Straße
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Zusammenfassung
Der Magistrat plant, Baumschutzbügel bei neu gepflanzten Bäumen einzubauen, kann dies jedoch bei älteren Bäumen aufgrund der Wurzeln nicht umsetzen. Es wird geprüft, an welchen Jungbäumen nachträglich Schutzbügel angebracht werden können.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Das Fachamt baut in der Regel Baumschutzbügel bei neu gepflanzten Bäumen ein. Im Bestand, bzw. an älteren Bäumen, ist dies aufgrund der bestehenden Wurzeln nicht mehr möglich.
Das Fachamt prüft, an welchen Jungbäumen nachträglich Schutzbügel angebracht werden können und wird es - soweit möglich - umsetzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. März 2023OFOF 741/6Höchst/Unterliederbach: Sicherung der Bäume auf der Liederbacher StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. April 2023OMOM 3833Höchst/Unterliederbach: Sicherung der Bäume auf der Liederbacher StraßeDirektanregung
- 24. Juli 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1563Höchst/Unterliederbach: Sicherung der Bäume auf der Liederbacher StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab