Standort Flohmarkt
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Stellungnahme des Magistrats vom 05.11.2008, ST 1562
Betreff:
Standort Flohmarkt
Eine Umwandlung des Flohmarktes am Museumsufer in einen Antik-Flohmarkt ist nicht vorgesehen. Der Frankfurter Flohmarkt erhält vielmehr zwei Standorte, bei denen es sich um gleichwertige Flohmarktstandorte handelt. Der bisherige Charakter des Flohmarktes soll auf jedem Standort gewahrt werden. Dies entspricht dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.08.2008, § 4402.
Grundsätzlich werden für beide Standorte alle flohmarkttypischen Warensortimente zugelassen. Ausgenommen hiervon sind Waren, deren Handel aufgrund gesetzlicher Bestimmungen beschränkt oder untersagt ist (z. B. Munition, Waffen aller Art, Rauschmittel, Tiere, pornographische Produkte etc.) sowie Kraftfahrzeuge und Gegenstände des Wochenmarktverkehrs nach § 67 der Gewerbeordnung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. August 2008BB 509Besseren Standort für den Flohmarkt suchenMagistratsbericht
- 5. September 2008OFOF 622/5Besseren Standort für den Flohmarkt suchenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 12. September 2008VV 763Standort FlohmarktAnfrage
- 5. November 2008Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1562Standort FlohmarktStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab