Griesheim: Linie 54 und 59 schnellstmöglich umstellen auf Zero-Emissions-Fahrzeuge
Zusammenfassung
Die Umstellung der Linien 59 und N11 auf Zero-Emission-Fahrzeuge ist für Dezember 2022 geplant, um die Elektrifizierung gemäß der Clean Vehicles Direktive zu erfüllen. Die Linie 54 wird zu einem späteren Zeitpunkt umgestellt, da sie derzeit nicht die erforderlichen Kriterien erfüllt.
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Die Umstellung auf alternative Antriebe erfolgt schrittweise und ist abhängig von verschiedenen Kriterien (z.B. Linienlaufleistung, Fahrzeugtyp, Infrastrukturgegebenheiten, etc.). Die Linie 59 sowie die nachts im Umlaufverbund verkehrende Linie N11 werden daher zum Dezember 2022 vollständig auf Zero-Emission-Fahrzeuge umgestellt. Zudem werden einige Fahrten der Linie 50 zum gleichen Zeitpunkt elektrifiziert. Diese Linien eignen sich betrieblich besonders gut für die Umstellung. Gleichzeitig werden mit diesen Linien die vorgegebenen Quoten der Elektrifizierung in Anlehnung an die Clean Vehicles Direktive (CVD) erfüllt. Eine Umstellung der Linie 54 auf Zero-Emission-Fahrzeuge ist aus diesem Grund zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht vorgesehen, wird jedoch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. April 2021MM 58Leistungsangebot im lokalen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Veränderungen zum Jahresfahrplan 2022 (ab 12.12.2021) - Gesamtnetz BusMagistratsvortrag
- 23. Mai 2021OFOF 73/6Griesheim: Linie 54 und 59 schnellstmöglich umstellen auf Zero-Emissions-FahrzeugeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 1. Juni 2021OMOM 159Griesheim: Linie 54 und 59 schnellstmöglich umstellen auf Zero-Emissions-FahrzeugeDirektanregung
- 3. September 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1560Griesheim: Linie 54 und 59 schnellstmöglich umstellen auf Zero-Emissions-FahrzeugeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab