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Fußgängerüberwege

Vorlagentyp: STMagistrat
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Einrichtung weiterer Fußgängerüberwege in Bezug auf Schulwege. Es wird darauf hingewiesen, dass in Tempo 30-Zonen Fußgängerüberwege nicht erforderlich sind, es sei denn, es gibt eine Ausnahme für Schulwege, die von der jeweiligen Schule festgelegt werden.

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Stellungnahme des Magistrats

Sollten Änderungen im Hinblick auf vorhandene Schulwege erforderlich werden, richtet sich die Einrichtung weiterer Fußgängerüberwege nach den Vorschriften der "Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001)". Gemäß dieser Richtlinie sind Fußgängerüberwege in Tempo 30-Zonen entbehrlich. Das träfe für die benannten Örtlichkeiten zu, weswegen der Anregung nicht gefolgt werden kann.

Eine Ausnahme kann das Verlegen eines Schulweges sein. Den Schulweg selbst legt die betroffene Schule - hier die Heinrich-Kromer-Schule - fest. Wenn der Ortsbeirat neue Fußgängerüberwege in dem genannten Bereich wünscht, dann wende er sich bitte an die Schule. Das ist das übliche und allgemein bekannte Verfahren.

Sollte dies erforderlich sein, können dann Verkehrszahlen eingeholt werden, welche mit den geforderten Zahlen in der oben genannten Richtlinie abgeglichen werden müssen. Anhand dieser Zahlen kann entschieden werden, ob die Einrichtung weiterer Fußgängerüberwege erforderlich ist.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. März 2022OFOF 150/8FußgängerüberwegeOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 24. März 2022OMOM 1900FußgängerüberwegeDirektanregung
  3. 4. Juli 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 Wochen
    STST 1558Fußgängerüberwege
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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