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Höchst: Vorrang für Busse an Kreuzung Höchster Busbahnhof

Vorlagentyp: STMagistrat
73 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat kann keine abschließende Stellungnahme zu den Zufahrtsbedingungen für den Neubau am Zentralen Omnibus-Bahnhof abgeben, da die Entscheidung noch aussteht. Dies wird bedauert, da die Frist der Geschäftsordnung nicht eingehalten werden kann.

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Stellungnahme des Magistrats

Vorläufige Stellungnahme:

Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist, keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Die Entscheidung über die Zufahrtsbedingungen für den geplanten Neubau im Bereich des Zentralen Omnibus-Bahnhofs (ZOB) steht noch weiterhin aus.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. August 2021OFOF 134/6Höchst: Vorrang für Busse an Kreuzung Höchster BusbahnhofOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 7. September 2021OMOM 651Höchst: Vorrang für Busse an Kreuzung Höchster BusbahnhofDirektanregung
  3. 13. Dezember 2021STST 2211Höchst: Vorrang für Busse an Kreuzung Höchster BusbahnhofStellungnahme
  4. 4. Juli 2022Sie sind hier
    STST 1555Höchst: Vorrang für Busse an Kreuzung Höchster Busbahnhof
    Stellungnahme
  5. 13. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 73 WochenSTST 91Höchst: Vorrang für Busse an Kreuzung Höchster BusbahnhofStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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