Höchst: Vorrang für Busse an Kreuzung Höchster Busbahnhof
Zusammenfassung
Der Magistrat kann keine abschließende Stellungnahme zu den Zufahrtsbedingungen für den Neubau am Zentralen Omnibus-Bahnhof abgeben, da die Entscheidung noch aussteht. Dies wird bedauert, da die Frist der Geschäftsordnung nicht eingehalten werden kann.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme:
Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist, keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Die Entscheidung über die Zufahrtsbedingungen für den geplanten Neubau im Bereich des Zentralen Omnibus-Bahnhofs (ZOB) steht noch weiterhin aus.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. August 2021OFOF 134/6Höchst: Vorrang für Busse an Kreuzung Höchster BusbahnhofOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. September 2021OMOM 651Höchst: Vorrang für Busse an Kreuzung Höchster BusbahnhofDirektanregung
- 13. Dezember 2021STST 2211Höchst: Vorrang für Busse an Kreuzung Höchster BusbahnhofStellungnahme
- 4. Juli 2022Sie sind hierSTST 1555Höchst: Vorrang für Busse an Kreuzung Höchster BusbahnhofStellungnahme
- 13. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 73 WochenSTST 91Höchst: Vorrang für Busse an Kreuzung Höchster BusbahnhofStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab