Nied/Griesheim: Rechtzeitige Warnung der Autofahrer vor kommenden Rotphasen an der Fußgängerampel in der Mainzer Landstraße Richtung Höchst/Nied
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Notwendigkeit, Autofahrer rechtzeitig vor Rotphasen an der Fußgängerampel in der Mainzer Landstraße zu warnen. Der Magistrat sieht aufgrund der guten Sichtbarkeit der bestehenden Signale keinen Bedarf für zusätzliche Signalgeber und weist darauf hin, dass Verkehrsregeln nicht immer beachtet werden.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
In dem beschriebenen Bereich der Mainzer Landstraße (von Griesheim kommend in Fahrtrichtung Nied) beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen 50km/h. Das linke Signal der Fußgängerschutzanlage über den Abzweig der Mainzer Landstraße ist bereits aus einer Entfernung von mehr als 100m, das rechte Signal aus ca. 50m zu erkennen. Von einer Anbringung weiterer Signalgeber, die ihrerseits weiter zur vielfältigen Ablenkung im Verkehrsraum beitragen, wird angesichts der guten Erkennbarkeit vorhandener Lichtzeichen daher abgesehen. Eine fahrlässige oder vorsätzliche Missachtung von Verkehrsregeln durch einzelne Verkehrsteilnehmer_innen ist zu einem gewissen Prozentsatz leider flächendeckend zu beobachten und lässt sich mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht verhindern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Februar 2022OFOF 395/6Nied/Griesheim: Rechtzeitige Warnung der Autofahrer vor kommenden Rotphasen an der Fußgängerampel in der Mainzer Landstraße Richtung Höchst/NiedOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. März 2022OMOM 1802Nied/Griesheim: Rechtzeitige Warnung der Autofahrer vor kommenden Rotphasen an der Fußgängerampel in der Mainzer Landstraße Richtung Höchst/NiedDirektanregung
- 4. Juli 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1554Nied/Griesheim: Rechtzeitige Warnung der Autofahrer vor kommenden Rotphasen an der Fußgängerampel in der Mainzer Landstraße Richtung Höchst/NiedStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab