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sthausenTitel/Betreff: Die statistischen Daten des Schulentwicklungsplans 2015 - 2019 bezüglich der Grundschulen im Ortsbezirk 7 der Realität anpassen und die sich draus ergebenden Maßnahmen einleiten
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Stellungnahme des Magistrats vom 26.10.2015, ST 1553
Betreff: Die statistischen Daten des Schulentwicklungsplans 2015 - 2019 bezüglich der Grundschulen im Ortsbezirk 7 der Realität anpassen und die sich draus ergebenden Maßnahmen einleiten Die Bildungsinfrastruktur wird fortlaufend an die tatsächliche Schülerzahlenentwicklung angepasst. Dies erfolgt durch Übergangslösungen, Umnutzung von Räumen, Erweiterungsbauten oder Neuerrichtung von Schulen. Letzteres wird, sollte sich der Bedarf tatsächlich nachweisen lassen, außerhalb des Schulentwicklungsplanes (SEP) auch durch Teilfortschreibungen realisiert. Die im Datenteil des Integrierten Schulentwicklungsplanes ausgewiesene durchschnittliche Zügigkeit stellt einen Indikator dar, der auf einen Blick zeigen soll, ob die Schülerzahlen eher stagnieren oder stark wachsen. Für die Planung konkreter Maßnahmen wird jedoch immer die tatsächliche Klassenbildung zugrunde gelegt. Eine vierzügige Grundschule hat (mind.) 16 Unterrichtsräume, mit Vorklasse 17. Nach aktueller Datenlage (Juli 2015) werden voraussichtlich 5 Klassen in Jahrgangsstufe 1 gebildet, 3 Klassen in Jahrgangsstufe 2 und in Jahrgangsstufe 3 und 4 jeweils 4 Klassen. Der Raumbedarf liegt also aktuell mit Vorklasse bei 17 Unterrichtsräumen. Ein Bedarf von 12 Klassenräumen für das Schuljahr 2015/2016 wird im SEP nicht dargestellt, auch ist nicht die Rede davon, dass die Schule über Erweiterungskapazitäten verfügt. Die örtliche Trennung zwischen Grundschule und Sekundarstufen-Schulzweigen ist bekannt. Die zusammenfassende Darstellung wurde auch bei anderen Schulen, bei denen die Schulformen in unterschiedlichen Gebäuden angesiedelt sind, verwendet (z. B. der Hostatoschule). Es ist sehr wichtig, die Bildungsinfrastruktur bei Wohnbauprojekten von Beginn an mit einzuplanen. Der Schulentwicklungsplan legt die priorisierten Wohnbauprojekte des Wohnbaulandentwicklungsplan (Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 9) zugrunde. Maßnahmen der Nachverdichtung, Umbauten oder einzelne Wohngebäude werden im Wohnbaulandentwicklungsplan nicht aufgeführt. Eine regelhafte Meldung von Bauaktivitäten im Sinne der Nachverdichtung/ Erweiterung und Aufstockung von Wohngebäuden an das Stadtschulamt zur Anpassung der Bildungsinfrastruktur erfolgt nicht. Dies ist, insbesondere in der derzeitigen Dynamik für die Schulentwicklungsplanung grundsätzlich stadtweit problematisch. Das Stadtschulamt ist hier auch auf die Zusammenarbeit mit den Ortsbeiräten und die frühestmögliche Kenntnis von Nachverdichtungen angewiesen. Im Rahmen der SEP-Planungsbezirkswerkräume im Oktober 2014 bestand die Möglichkeit, solche Informationen zu ergänzen. Es gab jedoch bei der Veranstaltung keinerlei Hinweise auf diese Bauprojekte. Der Auflistung des Ortsbeirates von im Bau befindlichen Wohnprojekten ist das Wohngebäude Ecke Haingrabenstraße/Ohlengarten hinzuzufügen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Juni 2015OFOF 548/7sthausenFraktion: die farbechten - LINKE.Titel/Betreff: Die statistischen Daten des Schulentwicklungsplans für 2015 - 2019 bezüglich der Grundschulen im Ortsbezirk 7 der Realität anpassen und die sich daraus ergebenden Maßnahmen einleitenOrtsbeiratsantrag
- 30. Juni 2015OAOA 648Die statistischen Daten des Schulentwicklungsplans für 2015 - 2019 bezüglich der Grundschulen im Ortsbezirk 7 der Realität anpassen und die sich daraus ergebenden Maßnahmen einleiten Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93Anregung
- 26. Oktober 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1553sthausenTitel/Betreff: Die statistischen Daten des Schulentwicklungsplans 2015 - 2019 bezüglich der Grundschulen im Ortsbezirk 7 der Realität anpassen und die sich draus ergebenden Maßnahmen einleitenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab