Keine Parkplätze im Stadtwald am Oberforsthaus
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1552
Betreff: Keine Parkplätze im Stadtwald am Oberforsthaus In der Vergangenheit wurde bereits mehrfach von Seiten der Amtsleitung des Grünflächenamtes sowie der Abteilung StadtForst innerhalb des Grünflächenamtes schriftlich darauf hingewiesen, dass die Fläche zum Abstellen von Fahrzeugen aus Gründen der Verkehrssicherheit und der Waldschonung grundsätzlich nicht freigegeben wird. Jede Dienststelle, die auf der dortigen Waldfläche am Wäldchestaggelände zur Beparkung einweist, ist für haftungsrechtliche Forderungen Dritter verantwortlich. Zufahrtsberechtigt sind lediglich Anlieger wie beispielsweise die Mitglieder des ESV Blau-Gold Frankfurt am Main. Darüber hinaus handelt es sich um Bannwald; die Fläche ist somit gemäß Hessischem Waldgesetz in besonderem Maße zu schützen. Grund für die illegale Beparkung ist nicht der Wegfall von Parkfläche. Die Problematik war bereits weit vor der erfolgten Wiederaufforstungsmaßnahme des Parkplatzes an der Isenburger Schneise bekannt. Aus Sicht des Magistrats kann dem illegalen Parkverhalten ausschließlich mit der konsequenten Umsetzung der Vorgaben des Parkverbotes und der Verkehrsreglung seitens der Kontrollbehörden entgegen gewirkt werden. Die Anlieger sollen die Schließung der Schranke konsequent bei jeder Durchfahrt veranlassen, insbesondere an Veranstaltungstagen. Der Magistrat wird die betroffenen Ämter wiederholt darauf hinweisen und eine Klärung herbeiführen, um die Beparkung der betroffenen Waldfläche zukünftig zu vermeiden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. November 2011STST 1266Der Wald ist kein ParkplatzStellungnahme
- 22. September 2014OFOF 923/5Keine Parkplätze im Stadtwald am OberforsthausOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. Oktober 2014OMOM 3556Keine Parkplätze im Stadtwald am OberforsthausDirektanregung
- 12. Dezember 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 159 WochenSTST 1552Keine Parkplätze im Stadtwald am OberforsthausStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab