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Umsiedlung der Kleingärten des KGV Mainwasen

Vorlagentyp: STMagistrat
12 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Stellungnahme des Magistrats vom 19.01.2009, ST 154

Betreff: Umsiedlung der Kleingärten des KGV Mainwasen Zu Frage 1. bis 6.: Eine Verlagerung der gesamten Anlage I des Kleingärtnervereins Mainwasen ist nicht geplant. Zu Frage 7.: Derzeit muss davon ausgegangen werden, dass 8-12 Parzellen von der Maßnahme betroffen sind. Da jedoch die Neuanlage mit nur 8-12 Parzellen nicht wirtschaftlich ist, soll eine Anlage von ca. 35-40 Parzellen entstehen. Diese Größe ist vom Kleingärtnerverein Mainwasen als dritte Anlage bewirtschaftbar und trägt den in den letzten Jahren verstärkten Nachfragen nach Kleingartenparzellen in diesem Stadtgebiet Rechnung. Zu Frage 8.: Der Magistrat prüft derzeit eine Ersatzfläche in der Nähe der Anlage II des Kleingärtnervereins östlich des Frankfurter Geflügelzuchtvereins. Dies beinhaltet u. a. die Verfügbarkeit im Hinblick auf Flächenerwerb, planungsrechtliche Voraussetzungen und Altlasten. Parallel werden auch die Grundlagen für die zu schaffende Infrastruktur (Wasser, Strom, Entsorgung) untersucht. Zu Frage 9.: Der Bau der neuen Mainbrücke Ost wurde und wird weiterhin unabhängig vom Bauvorhaben der EZB auf dem ehemaligen Großmarktareal geplant. Zu Frage 10.: Der Magistrat hat den Bau der Mainbrücke Ost stets mit einer Verbesserung der stadtteilbezogenen Erschließungssituation begründet. Von dieser Verbesserung profitiert auch die EZB. Vertraulichkeit: Nein

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Oktober 2008VV 802Umsiedlung der Kleingärten des KGV MainwasenAnfrage
  2. 24. Oktober 2008OFOF 649/5Umsiedlung der Kleingärten des KGV MainwasenOrtsbeiratsantrag · FAG
  3. 19. Januar 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 Wochen
    STST 154Umsiedlung der Kleingärten des KGV Mainwasen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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