Lückenschluss für die S-Bahn
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Frage des Lückenschlusses für die S-Bahn zwischen Hauptbahnhof und Südbahnhof. Aufgrund baulicher Gegebenheiten und der Auslastung der bestehenden Gleise ist eine direkte Verbindung nicht möglich, was zu keinen Reisezeitvorteilen für die Fahrgäste führt.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu
- Von den S-Bahngleisen westlich des Hauptbahnhofes zur Fernbahnstrecke gibt es keine Gleisverbindung. Aufgrund der vorhandenen Gleislagen und der baulichen Situation kann eine solche auch nicht nachgerüstet werden. Die gewünschte Direktverbindung zwischen Hauptbahnhof und Südbahnhof über die Main-Neckar-Brücke ist demnach nicht möglich. Zu
- Die Fahrtzeit der bestehenden S-Bahn-Verbindung (im Fünf-Minuten-Takt) beträgt zehn Minuten zwischen Haupt- und Südbahnhof, bei Regionalzügen sind es fünf Minuten. Es bestünde eine weitgehend eingleisige Verbindung zwischen Haupt- und Südbahnhof über Frankfurt Niederrad, welche jedoch vorwiegend für den Güterzugverkehr genutzt wird. Auch für diese wäre eine Fahrzeit von mindestens zehn Minuten zu veranschlagen. Es entstehen somit keine Reisezeitvorteile für den Kunden. Zu 3.: Da in der Hauptverkehrszeit alle Kapazitäten der Stammstrecke belegt sind, kann keine weitere Linie eingerichtet werden. Aufgrund der limitierten Leistungsfähigkeit können die bereits heute bestehenden S-Bahn-Linien (die S7 sowie die Kurzläufer der S8) nicht in den Innenstadttunnel geführt werden. Zu 4. und 5.: Wenn wie dargelegt keine Kapazitäten zur Verfügung stehen und kein Reisezeitgewinn für den Kunden entsteht, stellen sich diese Fragen aus Sicht des Magistrats derzeit nicht. Generell ist der Südbahnhof heute vom Hauptbahnhof sowohl direkt mit der S-Bahn als auch mit der U-Bahn (mit einmaligem Umsteigen) gut erreichbar. S-Bahnen und U-Bahnen fahren auf den relevanten Abschnitten in einem sehr dichten Takt und gewährleisten durch die Fahrzeiten von maximal zehn Minuten eine gute Verbindung. Zur Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit des schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs wird im Zuge der Fortschreibung des Gesamtverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main 2030 - Teil Schiene (GVP) das ÖPNV-System im städtischen und regionalen Kontext nach bestimmten Kriterien untersucht und bewertet. Auf dieser Basis werden adäquate Schieneninfrastrukturmaßnahmen definiert. Ob ein Bedarf für eine zusätzliche Verbindung zwischen Hauptbahnhof und Südbahnhof besteht, würde im Rahmen der Fortschreibung erkannt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. März 2020OFOF 1290/1Lückenschluss für die S-BahnOrtsbeiratsantrag · FDP
- 19. Mai 2020VV 1619Lückenschluss für die S-BahnAnfrage
- 11. September 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1549Lückenschluss für die S-BahnStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab