Wenn schon Poller - dann richtig
Zusammenfassung
Der Magistrat stellt fest, dass Poller mit Dreikantschließung in der Praxis bewährt sind und empfiehlt, diese in Bereichen mit erhöhtem Parkdruck zu installieren. Eine stärkere Verankerung der Poller wird als nicht sinnvoll erachtet, da sie höhere Kosten und Schäden verursachen kann. Bürger werden aufgefordert, defekte Poller zu melden, um eine zeitnahe Instandsetzung zu gewährleisten.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
zu
- Poller mit einer Dreikantschließung haben sich in der Praxis bewährt und werden überwiegend in Bereichen verbaut, in denen Flächen auch durch andere Ämter unterhalten werden (beispielsweise zur Grünpflege). Im Vorfeld wird geprüft, ob in diesen Bereichen ein erhöhter Parkdruck herrscht oder andere relevante Rahmenbedingungen bestehen. Herausnehmbare Stahlabweiser mit einer Zentralschließung der Feuerwehr gelten als sicher. In der Praxis kommt es hier jedoch häufig zu besonderen Herausforderungen, wenn ein Zugang sinnvoll und erforderlich, jedoch kein entsprechender Schlüssel vorhanden ist. zu
- Eine stärkere Verankerung der Poller ist nicht empfehlenswert, weil bei der Installation ein höherer Aufwand und generell höhere Kosten für die Unterhaltung entstehen, größere Schäden im Straßenbereich entstehen, wenn diese Poller beispielsweise angefahren werden. Werden Poller fest eingebaut, können diese im Regelfall nicht durch Körperkraft entfernt werden - sofern keine Beschädigungen vorliegen. In der Praxis hat es sich gezeigt, dass eine stärkere Verankerung kein wirksamer Schutz gegen das mutwillige Entfernen der Poller darstellt. Diese werden auch vorsätzlich abgeschnitten, abgeflext oder auf andere Art und Weise entfernt. Zu
- Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, fehlende oder beschädigte Stahlabweiser über das Beteiligungsportal der Stadt Frankfurt am Main ("FFM - Frankfurt fragt mich", https://www.ffm.de/frankfurt/de/flawRep/43535) oder an das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) zu melden. Die Städtische Verkehrspolizei schließt im Rahmen der Streife offenkundig offene Poller und meldet fehlende oder defekte Poller beim ASE. Die Poller werden dann im Rahmen der laufenden Unterhaltung zeitnah instandgesetzt. Zu
- Das unzulässige Befahren von Bereichen, die normalerweise durch Poller gesichert sind, führt nicht automatisch zu Beschädigungen. Auch lassen sich in der Praxis Beschädigungen im Allgemeinen nicht einem parkenden Fahrzeug direkt zuordnen. Entsprechend versprechen derartige Schadenszuweisungen wenig Erfolg. Wenn ein offensichtlicher Zusammenhang zwischen einem Fahrzeug und einem Schaden besteht, verfolgt das zuständige Fachamt die Angelegenheit.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. März 2020OFOF 1291/1Wenn schon Poller - dann richtigOrtsbeiratsantrag · U.B.
- 19. Mai 2020OMOM 6021Wenn schon Poller - dann richtigDirektanregung
- 11. September 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1548Wenn schon Poller - dann richtigStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab