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Ertüchtigung Kanalnetz

Vorlagentyp: STMagistrat
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1546

Betreff: Ertüchtigung Kanalnetz Für das Kanalnetz von Nieder-Erlenbach wurde vor wenigen Jahren ein "General-Entwässerungsplan" (GEP) aufgestellt, in dem die Abfluss-, Rückstau- und Entlastungsverhältnisse aufgrund von Niederschlags-Abflussmessungen im Kanal realistisch simuliert wurden. Ergebnis ist unter anderem ein Sanierungsplan für die Kanalisation von Nieder-Erlenbach. Darin sind die notwendigen hydraulischen Erweiterungen der Kanalisation für die Ableitung der zusätzlichen Abflüsse aus den neuen Baugebieten "Westlich Im Fuchsloch" und "Westrand Nieder-Erlenbach" berücksichtigt. Der vermutete Zusammenhang zwischen den Problemen im Bornweg und der Neu-Bebauung entlang der Kurmarkstraße besteht nicht. Das genannte Baugebiet ist entwässerungstechnisch komplett vom Bornweg getrennt. Der GEP hat ergeben, dass der Kanal im Bornweg für die Entwässerung seines Einzugsgebiets ausreichend leistungsfähig ist. Den dort anzusetzenden 2-jährlichen Berechnungsregen führt er ab, ohne dass Abwasser auf die Straße austritt. Eine Ertüchtigung des Kanals im Bornweg ist deshalb aus hydraulischen Gründen nicht erforderlich. Allerdings wird der Kanal beim Berechnungsregen entsprechend den Regeln der Technik überstaut, d. h. der Wasserspiegel kann in den Schächten bis zur Straßenoberkante ansteigen. Genau für diesen Fall, der übrigens auch eintreten kann, wenn es bei Trockenwetter zu einer Verstopfung im Kanal kommt, ist in der Entwässerungssatzung gefordert, dass sich jeder Anschlussnehmer/jede Anschlussnehmerin durch den Einbau einer Rückstausicherung selbst zu schützen hat. Die Rückstausicherung ist, wie alle andern Grundstücksentwässerungsanlagen auch, stets in einem ordnungsgemäßen betriebsfähigen Zustand zu erhalten, zu reinigen und regelmäßig zu warten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. September 2014OFOF 216/13Ertüchtigung KanalnetzOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 16. September 2014OMOM 3476Ertüchtigung KanalnetzDirektanregung
  3. 12. Dezember 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 Wochen
    STST 1546Ertüchtigung Kanalnetz
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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