Das Ende der Gaslaternen in der Kuhwaldsiedlung?
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1541
Betreff: Das Ende der Gaslaternen in der Kuhwaldsiedlung? Der provisorische Austausch einer Gasleuchte durch einen Beleuchtungsmast mit elektrisch betriebenen Leuchten war aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich, nachdem durch einen TÜV-Gutachter die mangelnde Standsicherheit des Mastes festgestellt wurde. Vom Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Umrüstung von Gasleuchten (§ 4832 vom 24.07.2014) werden auch die Gasleuchten in der Kuhwaldsiedlung erfasst, die entweder im Zuge von routinemäßig geplanten Straßenbaumaßnahmen oder, sofern keine ausreichende Standsicherheit der Masten vorhanden ist, im Rahmen von ad-hoc-Maßnahmen durch elektrisch betriebene Leuchten aus dem Portfolio der Stadt Frankfurt ersetzt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Januar 2014OFOF 447/2Das Ende der Gaslaternen in der Kuhwaldsiedlung?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 10. Februar 2014VV 936Das Ende der Gaslaternen in der Kuhwaldsiedlung?Anfrage
- 2. Juni 2014STST 737Das Ende der Gaslaternen in der Kuhwaldsiedlung?Stellungnahme
- 12. Dezember 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 46 WochenSTST 1541Das Ende der Gaslaternen in der Kuhwaldsiedlung?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab