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Abriss und Neubau der Brücke über den Urselbach beim SV Niederursel

Vorlagentyp: STMagistrat
12 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 08.11.2013, ST 1541

Betreff: Abriss und Neubau der Brücke über den Urselbach beim SV Niederursel

  1. Die alte Betonbrücke über den Urselbach hinter dem Vereinsheim des SV Niederursel soll abgerissen werden, da bei Hochwasser die Gefahr besteht, dass Treibgut den Durchflussquerschnitt verengt. Eine genaue Abrissplanung muss noch erstellt werden.
  2. In mehreren Abstimmungsgesprächen mit den Beteiligten, u. a. auch dem Grundstückseigentümer des Grundstücks auf der gegenüberliegenden, in Fließrichtung linken Bachseite, wurde bislang vereinbart, dass als Ersatz für die bestehende Brücke ein einfacher Holzsteg für den Fußgängerverkehr zur Erschließung der Anliegergrundstücke ausreicht. Der neue Steg soll nicht dem öffentlichen Verkehr dienen. Nachdem die grundlegenden Abstimmungen stattgefunden haben, muss die konkrete Ausführung noch geplant und endgültig mit den Beteiligten und der Wasserbehörde abgestimmt werden. Der Holzsteg soll zeitgleich mit dem Abriss der bestehenden Brücke errichtet werden. Die Baumaßnahme wird voraussichtlich erst, durch die noch zu erbringenden Planungen, in den Jahren 2014/2015 zur Ausführung kommen können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. August 2013OFOF 354/8Abriss und Neubau der Brücke über den Urselbach beim SV NiederurselOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
  2. 29. August 2013OMOM 2403Abriss und Neubau der Brücke über den Urselbach beim SV NiederurselDirektanregung
  3. 8. November 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 Wochen
    STST 1541Abriss und Neubau der Brücke über den Urselbach beim SV Niederursel
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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