Unterliederbach: Fußgängerüberweg über Sossenheimer Weg verlegen
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Anregung zur Verlegung eines Fußgängerüberwegs über den Sossenheimer Weg geprüft. Es wird festgestellt, dass eine zusätzliche Querungsmöglichkeit auf einer Strecke von 220 m nicht sinnvoll ist, weshalb der Vorschlag abgelehnt wird.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die ST 481 aus 2023 hat weiterhin Bestand. Eine weitere Querungsmöglichkeit auf einer Strecke von 220 m wird vom Magistrat als nicht sinnvoll erachtet. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. November 2022OMOM 2994Unterliederbach: Zebrastreifen über Sossenheimer WegDirektanregung
- 10. Februar 2023STST 481Unterliederbach: Zebrastreifen über Sossenheimer WegStellungnahme
- 18. Februar 2024OFOF 938/6Unterliederbach: Fußgängerüberweg über Sossenheimer Weg verlegenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 5. März 2024OMOM 5200Unterliederbach: Fußgängerüberweg über Sossenheimer Weg verlegenDirektanregung
- 19. August 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 94 WochenSTST 1538Unterliederbach: Fußgängerüberweg über Sossenheimer Weg verlegenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab