Umwandlung der Tennenfelder in Unterliederbach und Goldstein
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Thema Kultur verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1533
Betreff: Umwandlung der Tennenfelder in Unterliederbach und Goldstein Auf den städtischen Sportanlagen sollen in den kommenden Jahren dort, wo es unter Beachtung umwelt- und naturschutzrechtlicher Belange möglich ist, Tennenspielfelder in moderne Kunstrasenspielfelder umgewandelt werden. Die Überprüfung durch das Grünflächenamt auf der Sportanlage Unterliederbach hat ergeben, dass das Spielfeld dringend sanierungsbedürftig und der Austausch möglichst vorzuziehen ist. Der Unterbau selbst ist beanstandungsfrei und eine ausreichende Trainingsbeleuchtung vorhanden. Der Umbau des Tennenspielfeldes in einen Kunstrasenplatz kann daher mit einem Austausch des Belages kostengünstig ausgeführt werden. Bei planmäßigem Verlauf (Planung/Ausschreibung) kann das Tennenspielfeld in Unterliederbach nach der Spielzeit 2018/2019 in einen Kunstrasenplatz umgebaut werden. Nach der Sommerpause wird eine Vorlage in den Geschäftsgang gebracht, um eine Reihenfolge der Projekte aus dem Sonderprogramm Kunstrasenplätze der Stadtverordnetenversammlung vorzuschlagen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Januar 2017OFOF 306/6Umwandlung der Tennenfelder in Unterliederbach und GoldsteinOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 14. Februar 2017OAOA 123Umwandlung der Tennenfelder in Unterliederbach und GoldsteinAnregung
- 18. August 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 30 WochenSTST 1533Umwandlung der Tennenfelder in Unterliederbach und GoldsteinStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab