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Dringend notwendiger Erhalt des Horts Zauberwald im Schulbezirk der Martin-Buber-Schule

Vorlagentyp: STMagistrat
28 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat plant die Umsetzung des Förderprogramms Pakt für den Ganztag an der Martin-Buber-Schule ab dem Schuljahr 2025/2026, um eine Betreuungsgarantie für alle Kinder zu gewährleisten. Der Hort Zauberwald wird bis zu diesem Zeitpunkt fortgeführt, und alle Kinder erhalten einen Betreuungsplatz im neuen Ganztagskonzept.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Ab dem Umzug in das Interimsgebäude am Auslagerungsstandort zum Schuljahr 2025/2026 ist die Umsetzung des Förderprogramms Pakt für den Ganztag inklusive Erweiterter Schulischer Betreuung an der Martin-Buber-Schule geplant. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Betrieb des Hortes Zauberwald uneingeschränkt fortgesetzt werden. Der Pakt für den Ganztag umfasst im Rahmen der Ganztagsschulentwicklung eine Betreuungsgarantie für alle Kinder der Schule sowie eine ganztägige Ferienbetreuung bei 25 Schließtagen. Die Fläche im Auslagerungsstandort Hasenpfad ist räumlich so ausgelegt, dass die Schule mit Inbetriebnahme für die Erfüllung des Rechtsanspruches den Pakt für den Ganztag umsetzen und dementsprechend eine 100 %-Versorgung abbilden kann. Jedes Kind, das einen Betreuungsbedarf hat, erhält einen Betreuungsplatz. Damit erhöht sich die Betreuungsquote für Grundschulkinder im Martin-Buber-Schulbezirk von derzeit 38 % auf 100 % zum Schuljahr 25/26. Die Kinder, die im Hort Zauberwald angemeldet sind, erhalten ab dem Schuljahr 2025/2026 selbstverständlich eine Anschlussbetreuung im Rahmen des Ganztags an der Martin-Buber-Schule. Mit dem Beschluss des Planungsrahmens als Modellflächenprogramm für Grundschulen (M 38/2019) wird die Zielrichtung verfolgt, integrierte und verzahnte Angebote anstelle einer additiven Angebotsstruktur umzusetzen. Das bedeutet, dass Schule und ein Träger der Ganztagsangebote in Kooperation ein Ganztagskonzept entwickeln und umsetzen. So war bereits in zurückliegender Planung und Gesprächen mit dem ehemaligen Träger des Hortes vorgesehen, dass die Martin-Buber-Schule mit dem Umzug in das Interimsgebäude in den Pakt für den Ganztag beginnt. Auch der Neubau der Martin-Buber-Schule ist auf Basis des Planungsrahmens als Modellflächenprogramm so konzipiert, dass alle Grundschulkinder mit entsprechenden Bedarfen am Schulstandort verlässliche Ganztagsangebote wahrnehmen können. Im Rahmen eines modernen Ganztagskonzeptes werden alle Räume der Schule ganztägig genutzt und es werden beispielsweise offene Lernlandschaften vorgesehen. Der Trägerverein des Horts Zauberwald wurde im Jahr 2023, vor den Neuwahlen, hierüber unterrichtet. Die Fortführung des Hortangebots macht aus Sicht des Magistrats über das Schuljahr 2025/26 hinaus keinen Sinn, da ab diesem Zeitpunkt alle Kinder an der Schule betreut werden und auch dort zu Mittag essen können. Die Trägerschaft für den Pakt für den Ganztag an der Martin-Buber-Schule wird ausgeschrieben. Der Förderverein hat die Möglichkeit, sich auf die Trägerschaft zu bewerben. Nein, der Umzug der Martin-Buber-Schule in das Interimsgebäude ist für den Beginn des Schuljahres 2025/2026 geplant. Dies wurde der Schulgemeinde mitgeteilt und ist auch auf ihren Wunsch hin so terminiert. Mit der Umsetzung des Paktes für den Ganztag wird direkt eine Betreuungsgarantie für alle Kinder der Schule sichergestellt, die einen entsprechenden Bedarf und noch keinen Betreuungsplatz haben. Kein Kind verliert seinen Betreuungsplatz. Alle bestehenden Betreuungsplätze werden in Angebote des Paktes für den Ganztag überführt. Somit ist der Platzerhalt für alle Kinder des Hortes Zauberwald sichergestellt. Die oben beschriebene Vorgehensweise wurde am 22.03.2024 in einem Gespräch mit dem Förderverein unter Beteiligung von Vertreter*innen des Dezernats für Bildung, Immobilien und Neues Bauen sowie des Stadtschulamtes einvernehmlich besprochen. Im Anschluss fand ein Gespräch der Fachdezernentin mit der Schulleitung und dem Schulelternbeirat statt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. Februar 2024OFOF 1004/5Dringend notwendiger Erhalt der Betreuung des Horts Zauberwald im Schulbezirk der MartinBuberSchuleOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 23. Februar 2024VV 874Dringend notwendiger Erhalt des Horts Zauberwald im Schulbezirk der MartinBuberSchuleAnfrage
  3. 19. August 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 28 Wochen
    STST 1522Dringend notwendiger Erhalt des Horts Zauberwald im Schulbezirk der MartinBuberSchule
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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