Kontaminierter Boden im Licht- und Luftbad Niederrad
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1506
Betreff: Kontaminierter Boden im Licht- und Luftbad Niederrad Zu Punkt 1: Im Zuge der Rückbauarbeiten der Gebäude Licht- und Luftbad Niederrad sind nach Entfernen der Bodenplatte organoleptisch auffällige Erdauffüllungen entdeckt worden, die augenscheinlich deutliche Verunreinigungen in Form von Schlackeauffüllungen und Bauschutt aufweisen. Das Umweltamt der Stadt Frankfurt am Main wurde hinzugezogen, um die weitere Vorgehensweise abzustimmen. Zu Punkt 2: Zur Erkundung der genauen Auffüllzusammensetzung sind Baggerschürfe, sowie zwei Sondierungsbohrungen auf dem Gelände durchgeführt worden. Aufgrund des bestehenden Kampfmittelrisikos auf dieser Fläche sind die Arbeiten durch einen Kampfmittelräumdienst begleitet worden. Das untersuchte, aufgefüllte, Bodenmaterial aus dem Untersuchungsbereich ist auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse und unter Beachtung einer erhöhten Sulfatkonzentration im Eluat als >Z2 - Material im Sinne der TR LAGA einzustufen. Die Ergebnisse der horizontweise entnommenen Bodenmischproben aus den durchgeführten Baggerschürfen zeigen mit zunehmender Tiefe eine deutlich abnehmende Schadstofftendenz. Im Bereich der grundwasserbeeinflussten Bodenschichten wurden keine signifikant erhöhten bzw. auffälligen Schadstoffgehalte festgestellt. Aus fachtechnischer Sicht ist aufgrund der festgestellten Ergebnisse keine Grundwassergefährdung zu befürchten. Die Befunde aus den durchgeführten Untersuchungen zeigen lokale oberflächliche Kontaminationen. Die Notwendigkeit eines vollständigen Aushubs der Auffüllung ist aus fachtechnischer Sicht nicht gegeben. Der erste Meter der Auffüllung wurde entfernt und die Fläche anschließend mittels Schottermaterial, lagenweise eingebaut und verdichtet, aufgebaut. Im Bereich von Schurf 7 wurde das Auffüllmaterial bis zu einer Tiefe von 2,50 m abgetragen und anschließend mit Schotter lagenweise aufgebaut. Es besteht keine Gefährdung für die geplante künftige Aufstellung einer Containeranlage (Lagergebäude und öffentliche WC-Anlage). Ein tiefreichender Bodenaushub ist aus altlastentechnischer Sicht nicht erforderlich. Zu Punkt 3: Derzeit ist keine Bebauung geplant.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. April 2017OFOF 453/5Kontaminierter Boden im Licht und Luftbad NiederradOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. Mai 2017VV 469Kontaminierter Boden im Licht- und Luftbad NiederradAnfrage
- 18. August 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1506Kontaminierter Boden im Licht- und Luftbad NiederradStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab