Ampeln an den Fußgängerüberwegen im Wörth/Nußzeil als Bedarfsampeln am Wochenende
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1500
Betreff: Ampeln an den Fußgängerüberwegen im Wörth/Nußzeil als Bedarfsampeln am Wochenende Eine Änderung der Betriebsart am Wochenende mit Grundstellung "Dunkel" ist aus technischen Gründen nicht möglich. Die Betriebszeiten der Signalanlage am Wochenende könnten jedoch geändert werden. Diese möge der Ortsbeirat dem Magistrat mitteilen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Mai 2018OFOF 458/9Ampeln an den Fußgängerüberwegen Im Wörth/Nußzeil als Bedarfsampeln am WochenendeOrtsbeiratsantrag · SPD, GRÜNE
- 17. Mai 2018OMOM 3204Ampeln an den Fußgängerüberwegen Im Wörth/Nußzeil als Bedarfsampeln am WochenendeDirektanregung
- 6. August 2018Sie sind hierSTST 1500Ampeln an den Fußgängerüberwegen im Wörth/Nußzeil als Bedarfsampeln am WochenendeStellungnahme
- 6. September 2018OFOF 506/9Ampelanlage Im WörthOrtsbeiratsantrag · CDU
- 20. September 2018OMOM 3734Ampelanlage Im WörthDirektanregung
- 7. Dezember 2018Antwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 2315Ampelanlage Im WörthStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab