Versetzung eines Vorfahrtschildes in der Heddernheimer Kirchstraße
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Versetzung eines Vorfahrtschildes in der Heddernheimer Kirchstraße. Es wird vorgeschlagen, das Verkehrszeichen an einem neuen Mast vor der Kreuzung anzubringen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Anregung wird entsprochen.
Das Verkehrszeichen (VZ) 306 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Vorfahrtstraße) und auch die vorgeschriebene Fahrtrichtung (VZ 214-10 StVO) werden am vorhandenen Verkehrszeichenmast entfernt und an einem neuen Mast unmittelbar vor der Kreuzung angebracht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Februar 2024OFOF 399/8Versetzung eines Vorfahrtschildes in der Heddernheimer KirchstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 14. März 2024OMOM 5300Versetzung eines Vorfahrtschildes in der Heddernheimer KirchstraßeDirektanregung
- 19. August 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 1499Versetzung eines Vorfahrtschildes in der Heddernheimer KirchstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab