Seniorenwohnanlage Alexanderstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 09.10.2015, ST 1497
Betreff: Seniorenwohnanlage Alexanderstraße Zu 1: Vor Beginn der Sanierung standen in der Alexanderstraße 98 113 Wohnungen zur Verfügung, nach der Sanierung sind es nun 105 Wohnungen.
Zu 2: Die durchschnittliche Wohnungsgröße betrug vor der Sanierung 31,5 qm, heute 44,7 qm.
Zu 3: Über die Miete vor der Sanierung können seitens der ABG FRANKFURT HOLDING keine aussagekräftigen Angaben gemacht werden. Zur Vorbereitung der Umbaumaßnahmen standen zum Ende der Mietpreis- und Belegungsbindung bereits 67 von 75 Wohnungen leer. Die durchschnittliche Grundmiete pro Quadratmeter für die übrigen freifinanzierten und öffentlich geförderten Wohnungen betrug lt. Angaben der ABG FRANKFURT HOLDING 6,60 €. Die durchschnittliche Mietspiegelmiete für die ursprünglich unsanierten Wohnungen würde heute bei 10,50 € liegen. Für die aus der Mietpreisbindung gefallenen Wohnungen beträgt derzeit die durchschnittliche Grundmiete 9,87 €. Die Miete für die frei finanzierten Wohnungen hat die ABG FRANKFURT HOLDING gegenwärtig auf 11,17 € festgelegt, wobei bereits freiwillige Abschläge gegenüber dem Mietspiegelwert vorgenommen wurden.
Zu 4: Vor der Sanierung unterlagen 75 Wohnungen einer Mietpreis- und Belegungsbindung. Diese lief zum 31.12.2011 aus. Heute unterliegen noch 6 Wohnungen einer Mietpreis- und Belegungsbindung, als Ausgleich für die nicht realisierbaren Belegrechte während der Modernisierungsphase.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Juni 2015OFOF 542/7Seniorenwohnanlage AlexanderstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 30. Juni 2015VV 1407Seniorenwohnanlage AlexanderstraßeAnfrage
- 9. Oktober 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1497Seniorenwohnanlage AlexanderstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab