Kein Parken auf dem Grünstreifen beim Berger Straßenfest
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Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1490
Betreff: Kein Parken auf dem Grünstreifen beim Berger Straßenfest Möglichkeiten für Parkraumalternativen individuell anreisender Festbesucher sollen im Vorfeld der nächstjährigen Neuauflage des Berger Straßenfestes in Gesprächen zwischen Veranstalter und Behörden sondiert werden. Im direkten Festumfeld sind keine signifikanten zusätzlichen Parkkapazitäten im Straßenraum erzielbar. Eine temporäre Bereitstellung von Parkraum direkt auf dem Alleenring kommt schon aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens dieser Hauptachse nicht als Alternative in Betracht. Lösungsansätze liegen, soweit durchführbar, tendenziell im weiteren Veranstaltungsumfeld, beispielsweise im Verweis auf Großparkplätze mit ÖPNV-Zugang wie den Festplatz Ratsweg oder vergleichbare Örtlichkeiten. Einem ordnungswidrigen Parken im Straßenbegleitgrün des Anlagenrings kann im Rahmen angemessener Umfeldüberwachung begegnet werden. Eine Erlaubnis zur Beparkung oder zum Befahren dieser Bereiche durch Besucherfahrzeuge steht grundsätzlich außer Diskussion.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Juni 2014OFOF 626/3Kein Parken auf dem Grünstreifen beim Berger StraßenfestOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 11. September 2014OMOM 3440Kein Parken auf dem Grünstreifen beim Berger StraßenfestDirektanregung
- 28. November 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1490Kein Parken auf dem Grünstreifen beim Berger StraßenfestStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab