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Öffnung der ehemaligen VDM-Deponie an der Olof-Palme-Straße

Vorlagentyp: STMagistrat
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 148

Betreff: Öffnung der ehemaligen VDM-Deponie an der Olof-Palme-Straße Die ehemalige VDM Deponie an der Olof-Palme-Straße befindet sich in Privateigentum. Eigentümerin der o.g. Fläche ist die VDM AG Rechtsnachfolgerin, GEA Real Estate GmbH (vormals: mg vermögensverwaltungs gmbh). Auf Nachfrage teilte uns die Eigentümerin Folgendes mit: Es befinden sich derzeit Parkplätze auf der bezeichneten Fläche. Einer Nutzung der Parkplätze als Freizeitgelände kann nicht nachgekommen werden, weil die Parkplätze auf der Deponie dem Eigentümer der Lurgieallee 5 zur ausschließlichen Nutzung überlassen sind, was durch eine entsprechende unwiderrufliche Dienstbarkeit abgesichert ist. Die Stellplätze werden derzeit nicht genutzt, müssen aber weiterhin vorgehalten werden. Aufgrund der hohen Anzahl von Vandalismusschäden auf dem Gelände wurde die ehemalige Deponie eingezäunt und ist für die Öffentlichkeit unzugänglich. Weitere Prüfungen bezüglich einer Nutzung als Freizeitgelände werden seitens des Magistrats nicht weiter verfolgt, da der Eigentümer einer Wiedereröffnung aus o.g. Gründen nicht zugestimmt hat.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. September 2015OFOF 637/8Öffnung der ehemaligen VDM-Deponie an der Olof-Palme-StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 8. Oktober 2015OMOM 4615Öffnung der ehemaligen VDM-Deponie an der Olof-Palme-StraßeDirektanregung
  3. 15. Januar 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 Wochen
    STST 148Öffnung der ehemaligen VDM-Deponie an der Olof-Palme-Straße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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