Hinweisschilder landwirtschaftliches Gebiet und Naturschutz
Zusammenfassung
Der Magistrat spricht sich gegen das Aufstellen von Hinweisschildern in landwirtschaftlichen Gebieten und Naturschutz aus, um die Eigenart und Erholungsfunktion der Landschaft zu schützen. Es wird darauf hingewiesen, dass solche Schilder in der Vergangenheit nicht das gewünschte Verhalten bei den Bürgerinnen und Bürgern bewirken konnten.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Das Aufstellen von allgemeinen Informations- und Hinweisschildern in der Landschaft wird vom Magistrat nicht befürwortet. Die freie Landschaft im Ballungsraum sollte zum Schutze ihrer Eigenart und ihrer Erholungsfunktion nicht mit Elementen ausgestattet werden, die innerhalb des städtischen Raums üblich sind. Dazu gehören auch Beschilderungen. Außerdem zeigt die Erfahrung an Orten, an denen trotzdem vergleichbare Beschilderung vorhanden ist, zum Beispiel am renaturierten Höchster Wehr oder am neuen Nebenarm des Fechenheimer Mainbogens, dass zahlreiche Mitbürgerinnen und Mitbürger sich von solchen Hinweisen in ihrem Verhalten leider nicht beeinflussen lassen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. April 2021OFOF 23/12Hinweisschilder landwirtschaftliches Gebiet und NaturschutzOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 11. Juni 2021OMOM 329Hinweisschilder landwirtschaftliches Gebiet und NaturschutzDirektanregung
- 23. August 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1489Hinweisschilder landwirtschaftliches Gebiet und NaturschutzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab