Stromversorgung
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Thema Umwelt und Energie verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2013, ST 1486
Betreff: Stromversorgung Als Energiepartner versorgt die Mainova AG die Rhein-Main-Region zuverlässig und umweltschonend mit Strom, Erdgas, Wärme und Wasser. Um diese Aufgaben auch in Zukunft mit Engagement, Effizienz und Kundenorientierung wahrnehmen zu können, ist das Unternehmen verpflichtet, sein Leistungsangebot nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu gestalten. Die von Mainova zu tätigen finanziellen Verpflichtungen sind außerordentlich vielfältig. Vorweg zu nennen ist dabei der Aufbau und die Unterhaltung der energetischen Infrastruktur. Mainova hat ein leistungsfähiges Netz eigener Anlagen im Stadtgebiet Frankfurt aufgebaut. In den fünf Heizkraftwerken erfolgt die Energieerzeugung unter gleichzeitiger Produktion von Strom und Wärme, sogenannter Kraft-Wärme-Kopplung. Darüber hinaus werden verschiedene Anlagen dezentral im Rahmen eines regionalen Verbundnetzes betrieben. Am Frankfurter Standort betreibt Mainova insgesamt 11 Blockheizkraftwerke. Auch die Sicherstellung einer umwelt- und ressourcenschonenden Energieerzeugung verlangt ein besonders verantwortungsvolles Vorgehen. Mainova stellt sich dieser Verantwortung und forciert speziell den Ausbau erneuerbarer Energien. Bis 2015 will Mainova rund 500 Millionen Euro in klimafreundliche, dezentrale und effiziente Strom- und Wärmeerzeugung investieren. Jeder investierte Euro sichert Arbeitsplätze und kommt den hier lebenden Menschen zu Gute, denn bei der Auswahl der Projekte wird ein klarer Schwerpunkt im Großraum Rhein-Main gelegt. Mit der Bereitstellung von Arbeitsplätzen im eigenen Konzern übernimmt Mainova auch direkt soziale Verantwortung den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber. In ihrer Rolle als Arbeitgeber ist Mainova gehalten, die Gehaltsansprüche der Belegschaft zu erfüllen sowie optimale Rahmen- und Arbeitsbedingungen zu schaffen. Diese und viele andere Verpflichtungen müssen kostendeckend erwirtschaftet werden. Das alles ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass die zur Verfügung gestellte Energie oft nur als durchlaufender Posten mit einer geringen Gewinnspanne zu Buche schlägt. Umso bedauerlicher ist der Umstand, dass die Netzdienste RheinMain GmbH im Jahr 2012 in 5.500 Haushalten die Versorgung zeitweise unterbrechen musste. Eine solche Stromunterbrechung erfolgt keinesfalls spontan, ihr geht gemäß der Grundversorgungsverordnung (GVV) folgender Prozess voraus: Die Zahlung des Rechnungsbetrags ist 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Ist der Betrag oder die monatliche Abschlagszahlung bis zum festgelegten Zeitpunkt nicht beglichen, folgt nach 5 Tagen Karenzzeit ein kostenloses Erinnerungsschreiben. Nach weiteren 8 Tagen folgt eine kostenpflichtige Mahnung. Nach weiteren 25 Tagen wird ein Schreiben erstellt, in dem die Sperre angedroht wird, die frühestens in 3 Tagen erfolgt. Der Kunde wird also nach Rechnungsstellung noch 3 Mal zur Zahlung aufgefordert. Erst wenn dann keine Zahlung erfolgt, wird die Sperre umgesetzt. Im Einzelfall bietet die Mainova individuelle Vereinbarungen zu Ratenzahlungen der Jahresverbrauchsabrechnungen nach Prüfung. Gleiches gilt für Stundungen und Aussetzen von Mahnungen. Der Magistrat ist bemüht, den aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten nachvollziehbaren Unterbrechungen der Stromversorgung durch gezielte Informations- und Aufklärungsarbeit entgegenzuwirken. Nun konkret zu den aufgeworfenen Fragen:
- Wie vielen Haushalten im Ortsbezirk 10 wurde in den letzten zwölf Monaten der Strom abgeschaltet? Im Ortsbezirk 10 gab es im Jahr 2012 in 348 Haushalten Versorgungsunterbrechungen.
- Bei wie vielen Haushalten ohne Stromversorgung handelt es sich um Familien mit Kindern, Rentner, und wie viele sind Single-Haushalte? Diese Daten werden nicht erhoben.
- Wurde bei den Betroffenen das Energiereferat einbezogen bzw. wurden die Betroffenen zu der Aktion des Energiereferates "Frankfurt spart Strom" informiert, sich beraten zu lassen mit dem Ziel, die finanzielle Belastung nachhaltig zu reduzieren? An dieser Themenstellung wird aktuell gearbeitet. Es besteht ein gemeinsames Engagement von Mainova, Energiereferat und dem Caritasverband Frankfurt am Main die Verfahrensweise dahingehend zu optimieren, die Haushalte bei Nicht-Zahlungen und Mahnungen bzw. bei Androhungen der Stromsperre zuvor oder parallel auf das Beratungsangebot und die Hilfe durch den Stromsparcheck hinzuweisen. Der Stromsparcheck, der im Jahr 2007 durch das Energiereferat und die Caritas entwickelt wurde, wird derzeit in mehr als 100 Städten erfolgreich angewendet. Bisher wurden bundesweit über 100.000 Stromsparchecks durchgeführt. Haushalte mit geringem Einkommen können auch ohne bevorstehende oder angedrohte Stromsperre dieses Angebot in ganz Frankfurt nutzen. Der Caritasverband Frankfurt am Main hat hierzu einen neuen, öffentlichen Laden für den Energiesparservice eingerichtet: Cariteam Energiesparservice, Allerheiligenstraße 21, 60313 Frankfurt am Main, Tel. 2562275-0. Mit Nutzung dieses Angebots, bei dem auch durch das Bundesumweltministerium geförderte Einspartechnik gezielt eingebaut wird, kann einer Stromsperre evtl. vorgebeugt werden, indem der Verbrauch um 10-30% gesenkt werden kann. Alle Haushalte können sich immer beim Energiereferat oder beim Energieberatungs-zentrum Energiepunkt Frankfurt RheinMain (www.energiepunkt-frankfurt.de) beraten lassen. Bei erfolgreicher Einsparung kann auch das Förderprogramm "Frankfurt-spart-Strom" immer genutzt werden, das einen weiteren Anreiz und viele Informationen zum Strom sparen liefert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Juni 2013OFOF 476/10StromversorgungOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 25. Juni 2013VV 781StromversorgungAnfrage
- 14. Oktober 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1486StromversorgungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab