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Erhalt der Kirche St. Christophorus in Preungesheim hier: Kirche als Trauerstätte nutzen

Vorlagentyp: STMagistrat
12 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat hat die Anregung zur Nutzung der Kirche St. Christophorus als Trauerstätte abgelehnt. Die Entscheidung basiert auf der Tatsache, dass bereits 36 Friedhöfe mit Trauerhallen existieren und keine Mittel für den Bau weiterer Trauerhallen zur Verfügung stehen. Die Nutzung anderer Trauerhallen ist jedoch möglich.

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Stellungnahme des Magistrats

Alle 36 Frankfurter Friedhöfe verfügen über Trauerhallen in unterschiedlicher Größe und Ausstattung. Sie sind auf dem jeweiligen Friedhofsgelände angesiedelt. Es ist nicht beabsichtigt, weitere Trauerhallen zu errichten oder Gebäude außerhalb der Friedhöfe zu diesem Zweck zu erwerben. Im Hinblick auf den defizitären Gebührenhaushalt und den Sanierungsstau bei Gebäuden aus eigenem Bestand stehen hierfür aktuell keine Mittel zur Verfügung. Bei größeren Trauerfeiern können Trauerhallen anderer Friedhöfe, zum Beispiel die des Hauptfriedhofs, gebucht werden. Aus den genannten Gründen lehnt der Magistrat die Anregung ab.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. Juni 2021OFOF 52/10Erhalt der Kirche St. Christophorus in Preungesheim hier: Kirche als Trauerstätte nutzenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 1. Juni 2021OMOM 181Erhalt der Kirche St. Christophorus in Preungesheim hier: Kirche als Trauerstätte nutzenDirektanregung
  3. 23. August 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 Wochen
    STST 1485Erhalt der Kirche St. Christophorus in Preungesheim hier: Kirche als Trauerstätte nutzen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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