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Erhalt der Kirche St. Christophorus in Preungesheim hier: Kirche als Trauerstätte nutzen

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 10
12 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 10 beantragt, die St. Christophorus Kirche in Preungesheim als Trauerstätte zu nutzen, da der bestehende Friedhof keine geeignete Trauerhalle bietet. Dies soll helfen, unangemessene Situationen bei Trauerfeiern zu vermeiden und den Erhalt der Kirche zu fördern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen - insbesondere den kirchlichen - Stellen gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die St. Christophorus Kirche als Trauerstätte (ähnlich einer Trauerhalle) genutzt werden kann.

Begründung

Der Preungesheimer Friedhof verfügt über keine umfassend geeignete Trauerhalle. Insbesondere bei schlechtem Wetter sowie bei Trauerfeiern mit großer Besucherzahl führt dies teils zu dem Anlass unpassenden Situationen. Kirchlicherseits gibt es konkrete Überlegungen, die St. Christophorus Kirche abreißen zu lassen. Der Ortsbeirat 10 spricht sich nachdrücklich für den Erhalt aus. Eine entsprechende Nutzung, über die aktuelle hinaus, wäre hilfreich, um Alternativen aufzuzeigen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. Juni 2021OFOF 52/10Erhalt der Kirche St. Christophorus in Preungesheim hier: Kirche als Trauerstätte nutzenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 1. Juni 2021Sie sind hier
    OMOM 181Erhalt der Kirche St. Christophorus in Preungesheim hier: Kirche als Trauerstätte nutzen
    Direktanregung
  3. 23. August 2021Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1485Erhalt der Kirche St. Christophorus in Preungesheim hier: Kirche als Trauerstätte nutzenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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