Abbrucharbeiten Bunker Im Wörth
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Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2013, ST 1485
Betreff: Abbrucharbeiten Bunker Im Wörth Ein Bauantrag zum Abbruch des Bunkergebäudes liegt derzeit noch nicht vor. Es fanden jedoch bisher umfangreiche Bauberatungen zur Bebauung des Grundstücks statt. In diesem Rahmen wurden auch der Abbruch und die im Hinblick auf den Lärmschutz hieran zu stellenden technischen Anforderungen erörtert. Gemäß dem Konzept zum Umgang mit Baustellenlärm wird der Magistrat bei der Antragstellung eine Schallimmissionsprognose fordern, in welcher eine Aussage über die voraussichtliche Lärmentwicklung und die Einhaltung der Immissionsrichtwerte der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmissionen - (AVV Baulärm) zu treffen ist. Nur bei einem voraussichtlichen Überschreiten der maßgeblichen Immissionsrichtwerte ist der Magistrat berechtigt, geeignete Lärmschutzmaßnahmen zu fordern. Die Auswahl der zu treffenden Lärmminderungsmaßnahmen obliegt dabei jedoch der Bauherrin, solange diese Maßnahmen zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte führen. Selbstverständlich wird der Magistrat im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten auf die Einhaltung der Richtwerte hinwirken. Dies gilt insbesondere auch für den Fall von Beschwerden während der Abbrucharbeiten. Eine Informationspflicht der Bauherrschaft gegenüber den Nachbarn und Anliegern über die einzelnen Abbruchmaßnahmen ist gesetzlich nicht vorgesehen. Gleichwohl hat sich in der Praxis gezeigt, dass ein konkretes Informations- und Beschwerdemanagement der Bauherrschaft grundsätzlich sinnvoll ist und viele Bauherren hierzu freiwillig bereit sind. Deshalb ist dies auch regelmäßig Gegenstand der Bauberatungen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. August 2013OFOF 642/9Abbrucharbeiten Bunker Im WörthOrtsbeiratsantrag · CDU, FREIE_WÄHLER, SPD
- 29. August 2013OMOM 2420Abbrucharbeiten Bunker Im WörthDirektanregung
- 14. Oktober 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 9 WochenSTST 1485Abbrucharbeiten Bunker Im WörthStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab