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Bauvorhaben Kuhwaldstraße 61

Vorlagentyp: STMagistrat
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2016, ST 1484

Betreff: Bauvorhaben Kuhwaldstraße 61 Im Baugenehmigungsverfahren hat der Magistrat zu prüfen, ob das beantragte Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Ist dies der Fall, ist die Baugenehmigung zu erteilen; hierauf besteht ein einklagbarer Rechtsanspruch. Eine rechtliche Verpflichtung, das Bauvorhaben im Ortsbeirat vorzustellen, besteht weder für den Bauherrn noch für den Magistrat. Daher kann die Erteilung der Baugenehmigung nicht von einer Vorstellung des Vorhabens im Ortsbeirat abhängig gemacht werden. Dies gilt auch für die Zurückstellung. Ungeachtet dessen hat der Bauherr aber Bereitschaft signalisiert, das Vorhaben gleichwohl im Ortsbeirat vorzustellen. Der Magistrat wird hierzu den Kontakt zwischen Bauherrn und Ortsbeirat herstellen. Zum Stand des Baugenehmigungsverfahrens: Der Bauantrag zum Rückbau von Teilen des ehemaligen E-Werks und zur Neuerrichtung von zwei Gebäudeteilen mit insgesamt 34 Wohneinheiten und großflächigem Einzelhandel im Erdgeschoss ist bei der Bauaufsicht bereits am 18.12.2015 eingegangen. Eine Teilbaugenehmigung für diverse Abbruchmaßnahmen ist inzwischen erteilt worden. Im Übrigen ist die Prüfung des Bauantrags so weit fortgeschritten, dass die Genehmigungsfähigkeit bejaht werden kann und die Genehmigung der Arbeiten für den Neubau bevorsteht. Selbstverständlich wurden und werden im Verfahren alle zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Belange beachtet: Denkmalschutz Nach intensiver Prüfung der Planung und Abwägung der Interessen aller Beteiligten und unter Berücksichtigung verschiedener entsprechender Auflagen und Bedingungen kann das Vorhaben aus denkmalfachlicher Sicht zugelassen werden. Mit der Baugenehmigung wird auch die denkmalrechtliche Genehmigung unter den entsprechenden Auflagen erteilt. Stellplätze Es werden die nach Stellplatzsatzung notwendigen Stellplätze hergestellt. Weiterer Einzelhandelsbetrieb Schon bei der Aufstellung des 1999 in Kraft getretenen Bebauungsplans B550 war bekannt, dass die Nahversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs der damals geringer prognostizierten Wohnbevölkerung nur außerhalb des Plangebiets in Bockenheim erfolgen konnte. Deshalb wurde seinerzeit auch auf Beschränkungen für Einzelhandelsbetriebe verzichtet. Der Ortsbeirat hat sich in der jüngsten Vergangenheit über die "schlechte Versorgungssituation" mit Lebensmitteln in der City West beklagt. Zur Befriedung der misslichen Situation hat der Magistrat die Einrichtung eines mit ca. 400 qm relativ kleinen Tegut-Marktes in der Voltastraße ermöglicht. Der neue Einkaufsmarkt in der Kuhwaldstraße 61 kann durch seine Größe von rd. 1200 qm (Verkaufsraum) und sein zeitgemäßes Angebot zur Optimierung der Versorgungssituation der City West beitragen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. Juni 2016OFOF 65/2Bauvorhaben Kuhwaldstraße 61Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 27. Juni 2016OMOM 266Bauvorhaben Kuhwaldstraße 61Direktanregung
  3. 31. Oktober 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    STST 1484Bauvorhaben Kuhwaldstraße 61
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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