Abrissarbeiten und Asbestabfall "An der Sandelmühle 13"
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Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2010, ST 1484
Betreff:
Abrissarbeiten und Asbestabfall "An der Sandelmühle 13"
Der Magistrat kann mitteilen, dass die Abrissarbeiten genehmigt waren und von einem Abrissunternehmen fach- und sachgerecht ausgeführt wurden. In verschiedenen Baustoffen des Gebäudes wurde vor dem Abriss Asbest festgestellt. Aus diesem Grund wurde das Gebäude vor dem eigentlichen Abriss im Hinblick auf Asbest saniert, das heißt, es wurden die entsprechenden Bauteile, die Asbest beinhalteten, entnommen, gemäß der Vorschriften zertrennt und in gut verschließbaren und dafür vorgesehenen Kunststoffgewebesäcken, sogenannten "Big-Bags“, verpackt.
Die bei den Abrissarbeiten angefallenen Staubwolken waren somit unbedenklich, da das Gebäude zum Zeitpunkt des Abrisses bereits von den asbesthaltigen Baustoffen befreit war.
Die Abholung der auf dem Grundstück gelagerten "Big-Bags“ erfolgte in der 40. Kalenderwoche durch die Hessische Industriemüll GmbH (HIM). Die HIM vergibt für die Abholung des Bauschutts Termine, sodass von Seiten Dritter keine direkte Möglichkeit besteht, den Abholtermin zu beeinflussen.
Die Lagerung des asbesthaltigen Bauschutts in den verschlossenen "Big-Bags“ entsprach den Bestimmungen, die von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall in der "Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle“ festgelegt wurden.
Eine Gefährdung der Anwohnerinnen und Anwohner bzw. von Passanten war zu keiner Zeit gegeben. Seitens des Magistrats war daher kein Einschreiten erforderlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. September 2010OFOF 678/8Abrissarbeiten und Asbestabfall .An der Sandmühle 13.Ortsbeiratsantrag · SPD
- 16. September 2010OMOM 4557Abrissarbeiten und Asbestabfall .An der Sandmühle 13.Direktanregung
- 11. November 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 8 WochenSTST 1484Abrissarbeiten und Asbestabfall "An der Sandelmühle 13"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab