Fortbildung für mehr interkulturelle Bildung an den Schulen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird beauftragt, sich beim Kultusministerium für eine zweijährige Fortbildung für Lehrkräfte in Hessen zur interkulturellen Bildung einzusetzen. Ziel ist es, Chancengerechtigkeit zu fördern und Diskriminierung sowie Rassismus entgegenzuwirken. Alternativ wird geprüft, ob Frankfurt am Main unabhängig eine Multiplikator*innengruppe bilden kann.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat soll beauftragt werden, beim Kultusministerium dafür einzutreten, dass Lehrkräfte in Hessen eine zweijährige Fortbildung zu Multiplikator*innen für spezielle interkulturelle Bildung erhalten, damit Chancengerechtigkeit gefördert werden kann, Diskriminierung und Rassismus in der regulären Schulentwicklung entgegengewirkt wird sowie Interventionen entwickelt werden können. Alternativ soll geprüft werden, ob die Stadt Frankfurt am Main auch unabhängig eine solche Multiplikator*innen-Gruppe bilden kann. Empfehlungen zur interkulturellen Bildung wurden bereits in der Kultusministerkonferenz vom 25.10.1996 beschlossen (angepasst am 05.12.2013, ein Bericht über die Umsetzung des Beschlusses in den einzelnen Ländern hierzu liegt vom 11.05.2017 vor). In Hessen ist bezüglich der Umsetzung der Zielrichtung insbesondere die Thematisierung der Förderung der deutschen Bildungssprache hervorzuheben sowie die begonnene Überprüfung von Lehrmaterialien. Interkulturelle Bildung und Handlungskompetenzen sind zwar in der Lehrerbildung verortet, finden sich jedoch nur in vereinzelten Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten wieder. Der Magistrat beantwortet die Anfrage der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung wie folgt: Aktueller Sachstand "Angebote der Hessische Lehrkräfteakademie und des Hessischen Kultusministeriums (HKM)" Zusammen mit den Staatlichen Schulämtern unterstützt die Hessische Lehrkräfteakademie Schulen mit regional und landesweit abgestimmten Angeboten zur Fortbildung und Beratung. Allgemeine Schwerpunktthemen der Angebote sind: Medienbildung und Digitalisierung, Bildungssprache Deutsch, Rechnen / Mathematik, Inklusion und sonderpädagogische Förderung, Schulische Integration, Berufliche Orientierung sowie Ganztagsschule. Zum Themenfeld interkulturelle Bildung an Schulen können inhaltlich und vom Format her diverse Angebote abgerufen werden. Z.B. Fortbildungen zu den Komplexen "Mediation - konstruktive Konfliktbearbeitung und interkulturelle Kompetenz", "Interkulturelle Kompetenz in der pädagogischen Praxis", "Zuhause in der Vielfalt - Interkulturelle Missverständnisse vermeiden Eltern von Migrant/innen als Kooperationspartner/innen gewinnen" sowie einen Pädagogischen Tag "Interkulturelle Kompetenz in der pädagogischen Arbeit" an. Über das Projekt Gewaltprävention und Demokratielernen (GuD) des HKM werden einzelne Fortbildungen in 1-2-tägigen Formaten im Bereich der Migrationspädagogik, zum Umgang mit Diversität sowie zu Themen der Diskriminierung, Rassismussensibilisierung sowie zu Prävention von und zum Umgang mit extremistischen, diskriminierenden Verhaltensweisen angeboten. Aktueller Sachstand "Angebot der Stadt Frankfurt am Main Interkulturelle Bildung ist ein integraler Bestandteil der Jugendhilfeangebote der Stadt Frankfurt am Main. Die vom Jugendhilfeausschuss der Stadt Frankfurt am Main verabschiedeten Leitlinien und Qualitätskriterien zu Inklusion, Partizipation, Mädchenarbeit, Jungenarbeit, Genderorientierung und Interkulturellem Lernen sind Grundlage der Angebotsgestaltung. Auf Anfrage bietet das Qualifizierungsnetzwerk auf www.frankfurt-macht-schule.de für die Zielgruppe Sozialpädagogische Fachkräfte, Leitungen, Lehrkräfte, weitere Interessierte Fortbildungen und Beratung zum Thema interkulturelle und inklusive Bildung an. Darüber hinaus startete im März 2021 in Kooperation mit der Anne-Frank-Bildungsstätte das neue Projekt "Frankfurter Schulen schauen hin!". Diverse Fortbildungen und ein Beratungsangebot bieten den Fachkräften der sozialpädagogischen Förderung an beruflichen Schulen und der Jugendhilfe in der Schule Unterstützung in den Bereichen Antisemitismus, Rassismus und Diskriminierung und qualifizieren sie als Multiplikator*innen für die Prävention gegen unterschiedliche Formen der Menschenfeindlichkeit. Die Angebote sind kostenfrei. Zur Frage: Kann die Stadt Frankfurt auch unabhängig von einer Entscheidung des Kultusministeriums eine Multiplikator*innengruppe einrichten, die im Rahmen einer zweijährigen Fortbildung in spezieller interkultureller Bildung geschult wird? Frankfurt am Main ist eine Stadt der kulturellen Vielfalt. Die Bevölkerung wächst und damit auch die soziale und kulturelle Vielfalt. Die Angebote und Förderprogramme des Stadtschulamtes sind danach ausgerichtet. Idealerweise wird in der Schule der interkulturelle Umgang gelebt, der Schüler*innen die Möglichkeit gibt, durch positive Erfahrungen zu lernen. Ein wesentlicher Ausgangspunkt für interkulturelle Bildung ist deswegen die Auseinandersetzung mit der Schulkultur. Diese ist ein Produkt des Umgangs mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag. Sie entsteht aus einer aktiven, fortlaufenden Identitätsarbeit der schulinternen Akteure und realisiert sich über Haltungen, Mentalitäten, Werte, Arbeitsweisen und Strukturen. Partizipative Strukturen, die den Anspruch verfolgen, Schüler*innen in die Planung, Gestaltung und Reflexion von schulischen Prozessen umfassend mit einzubeziehen kommt dabei eine zentrale Bedeutung zu. Vor diesem Hintergrund ist die Einrichtung einer Multiplikator*innengruppe nur im Sinne eines Schulentwicklungsprozesses und damit als Tandemkonstrukt aus Lehrkräften, UBUS-Kräften einerseits und Fachkräften der Jugendhilfe, der Sozialpädagogischen Förderung und des Ganztages andererseits sinnvoll. Ein solches Vorhaben kann aus diesem Grund nicht ohne Absprache und Zustimmung mit dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main umgesetzt werden. Zudem muss geklärt werden, welche Rolle die Stadt Frankfurt am Main bei der Einrichtung einer Multiplikator*innengruppe übernehmen möchte. Wie können die Angebote der Jugendhilfe, der bildungssprachlichen Förderung und des Ganztages durch dieses Format qualifiziert werden? Wie hoch kann der Ressourceneinsatz sein und wie werden der Transfer und die Nachhaltigkeit gesichert?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Oktober 2020KK 212Fortbildung für mehr interkulturelle Bildung an den SchulenKAV-Anregung
- 12. August 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 199 WochenSTST 1476Fortbildung für mehr interkulturelle Bildung an den SchulenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab