Büros von Ehrenbeamten technisch ins 21. Jahrhundert bringen
Zusammenfassung
Der Magistrat erkennt die Notwendigkeit einer modernen digitalen Ausstattung für Ehrenbeamte an und hat bereits die Möblierung der Ehrenamtsräume erneuert. Zudem wird ein monatlicher Betrag bereitgestellt, um die digitalen Möglichkeiten der Ehrenbeamten zu verbessern.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat erkennt an, dass eine zeitgemäße digitale Ausstattung der Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten absolut notwendig ist und ist dankbar für die Anregung. Der Magistrat freut sich mitteilen zu können, dass die ebenfalls in der Anregung angesprochene Möblierung der festen Ehrenamtsräume jüngst bereits erneuert wurde, wo dies in Abstimmung mit den Ehrenbeamten erforderlich war.
Einige Ehrenbeamten arbeiten jedoch nicht in festen Büros, deswegen können dort leider auch keine IT-Systeme der Stadt installiert werden. Der Magistrat stellt allen Ehrenbeamten bereits einen monatlich festen Betrag zur Verfügung, damit sie auch ihre digitalen Möglichkeiten individuell auf die Höhe der Zeit bringen können. Dies hat auch den Vorteil, dass sie mit Systemen arbeiten können, die ihnen auch vertraut sind, was den Aufwand für Support und Unterstützung auf Seiten der Stadt wiederum verringert.
Der Magistrat arbeitet darüber hinaus kontinuierlich weiter an einer volldigitalisierten Stadtverwaltung für alle Bürgerinnen und Bürger.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Dezember 2021OFOF 50/14Büros von Ehrenbeamten technisch ins 21. Jahrhundert bringenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 10. Januar 2022OMOM 1296Büros von Ehrenbeamten technisch ins 21. Jahrhundert bringenDirektanregung
- 24. Juni 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 1475Büros von Ehrenbeamten technisch ins 21. Jahrhundert bringenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab