Parkhäuser
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Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2010, ST 1473
Betreff:
Parkhäuser
Die gesetzlichen Anforderungen an den Bau und den Betrieb von Parkhäusern sind durch die Hessische Garagenverordnung vom 16.11.1995 geregelt. Hier finden sich umfangreiche Vorgaben beispielsweise zu den Maßen für Einstellplätze und Fahrgassen, zur lichten Höhe, Rauchabschnitten, Brandabschnitten, Rettungswegen, Beleuchtung, Lüftung, Feuerlöschanlagen, Brandmeldeanlagen, Betriebsvorschriften, etc., deren Einhaltung durch die zuständigen Behörden überwacht werden. Damit ist ein qualitativer Rahmen für den Bau und den Betrieb von Parkhäusern und Garagen vorgegeben.
Der Magistrat hat in seinem Bericht vom 05.07.2010, auf den sich auch die vorliegende Anfrage bezieht, Maßnahmen vorgestellt, durch die die Situation in den von der Parkhaus-Betriebsgesellschaft m.b.H. (PBG) bewirtschafteten Parkhäusern weiter verbessert wird. Soweit diese Verbesserungen noch nicht durchgeführt sind, geschieht dies in einem überschaubaren Zeitraum nach Maßgabe zur Verfügung stehender Mittel.
Zu der Parkplatzsituation in Höchst ist festzustellen, dass sowohl das Parkhaus "Höchst“ (Zufahrt Königsteiner Straße) als auch das Parkhaus "Am Krankenhaus Höchst“ (Gotenstraße) trotz ihrer attraktiven Tarifangebote für Parkplatzsuchende regelmäßig über eine freie, d. h. nicht belegte Stellplatzkapazität von ca. 260 Parkplätzen (Höchst) bzw. 310 Parkplätzen (Am Krankenhaus Höchst) verfügen.
Die PBG bewirtschaftet insgesamt 17.359 Parkplätze. Das Parkplatzangebot privater Betreiber öffentlicher Parkierungsanlagen in Frankfurt am Main wurde der Internetseite www.parkinfo.com entnommen. Diese Liste ist dieser Stellungnahme als Anlage beigefügt.
Vor dem Hintergrund der Zielsetzung, das Verkehrsaufkommen in Frankfurt am Main auf ein stadtverträgliches Maß zu begrenzen, sieht die Gesamtverkehrsplanung keine grundsätzliche Ausweitung des Parkraumangebots in Frankfurt am Main vor. Das schließt nicht aus, dass zur teilräumlichen Neuorganisation des Parkraumangebots auch zukünftig der Bau von Parkhäusern erwogen wird. Ein Bau allgemein zugänglicher, öffentlicher Parkhäuser wird derzeit nicht geplant - auch nicht im Frankfurter Westen. Die vorliegenden Parkraumerhebungen für Höchst zeigen, dass auch hier grundsätzlich ein ausreichendes Parkraumangebot besteht. Durch geeignete Bewirtschaftungsmaßnahmen können teilräumlich existierende Über- und Unterangebote ausgeglichen werden. Aus Sicht der Gesamtverkehrsplanung bestehen im Übrigen keine grundsätzlichen Vorbehalte dagegen, dass Parkbauten durch Private errichtet und betreiben werden.
Anlage 1 (ca. 37 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Juli 2010BB 431Qualitätsverbesserung in Frankfurter ParkhäusernMagistratsbericht
- 16. August 2010OFOF 1552/6ParkhäuserOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. August 2010VV 1362ParkhäuserAnfrage
- 10. November 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1473ParkhäuserStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab