Sinkkästen der Straßenregenwasserkanäle im Straßenraum öfter reinigen
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Reinigung der Sinkkästen im Stadtgebiet Frankfurt am Main. Es wird erläutert, dass die Sinkkästen regelmäßig gereinigt werden, jedoch keine pauschale Erhöhung der Reinigungsintervalle geplant ist. Stattdessen sollen Lösungen im Sinne des Schwammstadtprinzips entwickelt werden, um mit Starkregenereignissen besser umzugehen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Alle Sinkkästen im Stadtgebiet werden von der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) gereinigt. Hierfür wurden die GPS-Koordinaten aller Sinkkästen digital erfasst, so dass die regelmäßige Reinigung auch digital protokolliert werden kann.
Sinkkästen werden grundsätzlich zweimal pro Jahr geleert, Sinkkästen und Rinnen auf Brückenbauwerken werden monatlich kontrolliert und geleert. Sofern die Sinkkästen nicht zugänglich sind (z.B. wegen parkender Autos oder Baustellen) werden diese auch mehrfach angefahren, um sie leeren zu können. Einzelne Sinkkästen werden auch häufiger gereinigt, z. B. wenn sich dort Pfützen bilden oder wenn der FES GmbH konkrete Verstopfungen gemeldet werden.
Kanäle, die trotz Leerung der Sinkkästen und Spülung des Kanalzulaufes nicht ablaufen, werden von der FES GmbH erfasst und an das Amt für Straßenbau und Erschließung sowie die Stadtentwässerung Frankfurt zur weiteren Bearbeitung gemeldet.
Bei Starkregenereignissen fährt die FES gezielt Sinkkästen an, die bekanntermaßen häufiger verstopfen. Eine pauschale Erhöhung der Reinigungsintervalle ist derzeit nicht geplant.
Generell ist anzumerken, dass die Kanalisation nur für Niederschlagsmengen, die statistisch gesehen ungefähr einmal im Jahr bis alle fünf Jahre auftreten, ausgelegt ist. In besonders gefährdeten Bereichen können auch Regenmengen aufgenommen werden, die leicht darüber liegen. Größere Regenmengen, wie sie bei Starkregenereignissen fallen, können in der Regel auch bei sauberen Sinkkasteneinläufen nicht komplett aufgenommen werden. Die Kanäle kommen an ihre Kapazitätsgrenzen und es kommt zu einem Überstau und zum Austritt von Kanalwasser an der Oberfläche oder zum Rückstau von Abwasser in Gebäudekellern. Gleichzeitig gelangt weiterer Niederschlagsabfluss gar nicht mehr in das Entwässerungssystem und überflutet die Oberfläche. Bei Sturm und Starkregen können Sinkkästen an der Straßenoberfläche auch sehr kurzfristig mit Blättern verdeckt werden und verstopfen dann auch in gereinigtem Zustand wieder sehr schnell.
Ein flächendeckender Ausbau der Kanalisation zum Rückhalt bzw. der Abführung von großen Starkregenmengen nicht wirtschaftlich darstellbar und nicht nachhaltig. Größere Kanäle führen das Wasser schneller in das nächstgelegene Gewässer und verlagern die Wassermassen mit Überflutungsproblemen in tiefer liegende Stadtteile oder Orte. Vielmehr müssen Lösungen im Sinne des Schwammstadtprinzips entwickelt und umgesetzt werden, um das Wasser schadlos zwischen zu speichern.
Aufgrund der dargestellten Situation wird die Beschaffung weiterer Fahrzeuge für die Sinkkastenreinigung nicht für erforderlich gehalten.
Verstopfte Sinkkästen können an das Servicetelefon der FES GmbH (0800 200 800 70) oder per Mail an services@fes-frankfurt.de gemeldet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Juni 2024OFOF 857/10Sinkkästen der Straßenregenwasserkanäle im Straßenraum öfters reinigenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 2. Juli 2024OMOM 5676Sinkkästen der Straßenregenwasserkanäle im Straßenraum öfter reinigenDirektanregung
- 12. August 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 8 WochenSTST 1471Sinkkästen der Straßenregenwasserkanäle im Straßenraum öfter reinigenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab