Installierung von einer oder mehreren E-Ladesäulen für Autos
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main plant keine eigene Ladeinfrastruktur für E-Autos auf öffentlichen Flächen, sondern setzt auf ein Open-Market-Modell, bei dem gewerbliche Anbieter Anträge stellen können. Der Magistrat wird über die weitere Standortfestlegung von E-Ladesäulen informieren und die Ortsbeiräte einbeziehen.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenStellungnahme des Magistrats
Wie auch in anderen Stellungnahmen erörtert, plant und errichtet die Stadt gemäß Beschluss der städtischen Gremien (Vortrag des Magistrats M 140 vom 20.09.2019 und Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4835 vom 07.11.2019) selbst keine Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen. Im Rahmen des Open-Market-Modells werden Anträge von gewerblichen Anbietern von Ladeinfrastruktur entgegengenommen und nach erfolgreicher Standortprüfung vertraglich gestattet. Der Magistrat hat derzeit also keine Möglichkeit, Ladesäulen in Nieder-Eschbach zu errichten oder dies zu veranlassen.
Über die bislang genehmigten Pilotstandorte hinaus wird derzeit ein neues Verfahren für eine aktuelle Bedarfsanalyse und die weitere Standortfestlegung von E-Ladesäulen im Stadtgebiet vorbereitet. Bis dahin ist beabsichtigt, keine weiteren Genehmigungen mehr zu erteilen. Der Magistrat wird dazu rechtzeitig berichten und eine Beteiligung der Ortsbeiräte sicherstellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Februar 2023OFOF 219/15Installierung von einer oder mehreren E-Ladesäulen für AutosOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 17. März 2023OMOM 3703Installierung von einer oder mehreren E-Ladesäulen für AutosDirektanregung
- 10. Juli 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1463Installierung von einer oder mehreren E-Ladesäulen für AutosStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab